Bürgergeld Antrag U25 - Umzug aus dem Elternhaus

  • Hallo :)

    Wie ist die Sachlage wenn jemand, der grad volljährig geworden ist, ausziehen möchte aber die Eltern nicht zwei Kinder voll unterstützen können? Die Person ist in Therapie seit Kindheit an und ist psychisch eingeschränkt und zuhause eskaliert es permanent. Aktuell macht sie ein freiwilliges soziales Jahr, ob sie danach voll arbeiten oder eine Ausbildung machen kann, ist unklar.

    Was muss vorgelegt werden, damit das durchgeht? Der Therapeut bestätigt ihr sofort, dass sie Zuhause dringend raus muss. Das Zusammenleben ist unmöglich geworden. Jugendamt usw ist von klein auf nicht hilfreich gewesen, auch sämtliche Ämter trotz Klagen haben nicht geholfen seit Kindesalter.

    Jetzt ist sie volljährig und muss jetzt raus, am besten gestern.

  • Ohne Jugendamt läuft da wahrscheinlich gar nichts.

    Was müsste man mit denen abklären? Die helfen halt leider nicht, die letzte Info, nachdem sie aus dem betreuten Wohnung raus musste, war "ja dann muss man das Kind halt auf die Straße setzen".


    Was wäre die erste Anlaufstelle und was muss denn dem Amt am Ende vorliegen, damit die ja sagen müssen? Schreiben vom Psychologen? Schreiben vom Jugendamt mit welchem Inhalt?

    Beim Anwalt wurde schon viel Geld gelassen, der baf auch gesagt die sitzen am längeren Hebel, da kann man kaum was tun, das kostet nur unnötig sehr viel Geld geben Dinge vorzugehen.

  • Was müsste man mit denen abklären?

    Wenn Es bereits ein betreutes Wohnen gab, mithin Leistungen der Jugendhilfe, dann sollte jetzt formell ein Antrag auf Hilfe für junge Erwachsene gestellt werden. Oder zumindest ein Schriftstück des Jugendamtes, dass die in der Vergangenheit liegenden häuslichen Probleme bestätigt, denn ohne Grund gab es ja kein betreutes Wohnen.

    Wenn sie gerade ein FSJ macht, gibt es dort keine Unterbringungsmöglichkeit?

    Beim Anwalt wurde schon viel Geld gelassen, der baf auch gesagt die sitzen am längeren Hebel, da kann man kaum was tun, das kostet nur unnötig sehr viel Geld geben Dinge vorzugehen.

    Wie kann jemand, der kein Geld hat, viel Geld beim Anwalt lassen? Und wenn ein Anwalt zu dieser Einschätzung kommt, dem garantiert mehr Fakten bekannt sind, als hier im Forum vorgetragen, dann wird da auch irgendwas dran sein.

    Letztlich sind ja nunmal auch die Eltern noch verantwortlich. Warum soll das jetzt auf den Steuerzahler abgewälzt werden? Es ist doch Aufgabe der Eltern, ein Kind so zu erziehen, dass es seinen Weg im Leben gehen kann?

  • Naja irgendwann sind Ersparnisse aufgebraucht, der Anwalt und die Kosten für das betreute Wohnen waren 14000€. Da ist jetzt kein Puffer mehr da.

    Wenn sie jetzt auszieht und eine eigene Wohnung vorweisen kann, der Therapeut ihr bestätigt, dass sie ausziehen muss und da nicht mehr bleiben kann und sie alle Termine wahrnimmt bei den Ämtern, um eine Ausbildung zu bekommen, würde das dann wohl reichen, dass die Eltern raus sind aus dem ganzen? Ich würde sie bei mir aufnehmen bis sie was anderes hat, damit sie erstmal einen Mietvertrag hat und raus kann, aber das ist nur für kurze Zeit möglich.

    Die haben Angst, dass das Amt sich weiterhin trotz Auszug an sie wenden will.


    Und als Nachtrag: Psychische Erkrankungen, die vererbar sind, haben nichts mit falscher Erziehung zu tun.

  • Wenn die Eltern erziehungsunfähig sind, wäre das Jugendamt erst recht (noch) mit im Boot und die Jugendliche hätte nicht eigene Mittel aufwenden müssen.

    Natürlich kann es sein, dass sich die Behörden an die Eltern wenden. Es gibt ja nunmal auch Unterhaltspflichten!

  • Niemand ist hier erziehungsunfähig.


    Wenn das passiert, kann sie nicht ausziehen, darum geht es, das geht nur wenn das unabhängig von den Eltern beantragt werden kann, sie ist ja volljährig, die Eltern können ihr in nix reinreden. Sie können sich das nicht leisten wenn keine Miete übernommen wird vom Amt. Daher ist eben die Frage, ob die Tochter Bürgergeld unabhängig von den Eltern beantragen kann, wenn sie Mietvertrag und Psychologengutachten vorlegt. Amt sagt nein, sie haben nochmal angerufen, es heißt keine Chance. Aber Zusammenleben geht nicht. Die letzte Aussage des Jugendamtes war "Dann müssen Sie ihr Kind eben vor die Tür setzen und strenger sein". Ja super.

  • Niemand ist hier erziehungsunfähig.

    Das klang so, als hätten die Eltern gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Erziehung beeinflusst haben:


    Und als Nachtrag: Psychische Erkrankungen, die vererbar sind, haben nichts mit falscher Erziehung zu tun.

    Ich kann nur das Geschilderte beurteilen. Und wenn da ein Anwalt schon sagt, dass das keine Chance hat, der den Sachverhalt in und auswendig kennt, weil das Kind oder die Eltern da schon lange Mandanten sind: wie soll man mit vielleicht 5% Kenntniss des Sachverhaltes helfen können?

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