Hallo,
ich miete eine Wohnung mit Küche und habe jetzt erstmals Bürgergeld beantragt.
Die Wohnung wurde nur mit Küche vermietet. Im Mietvertrag wird die Küche erwähnt, Kosten für die Nutzung monatlich 60€.
Die Mitarbeiterin im Jobcenter meinte, dass die Kosten nicht übernommen werden, da es sich um einen Teil der Ausstattung handelt.
Ist das so richtig?
Würde mich über Antworten sehr freuen.