Anrechnung Arbeitsstunden als Pflegeperson

  • Moin,

    wir planen derzeit, meinen Vater als Pflegeperson für meine Großmutter (seine Schwiegermutter) im Rahmen des Pflegegrades 2 einzusetzen. Dass das Pflegegeld generell nicht als Nebeneinkommen angerechnet wird, ist uns bekannt.

    Nun übt mein Vater aber bereits einen Minijob mit 10 Arbeitsstunden die Woche aus. Generell gilt ja für Nebentätigkeiten eine maximal erlaubte Arbeitszeit von 15 Stunden die Woche. Wir müssen der Krankenkasse einen wöchentlichen Pflegeaufwand von 10 Stunden auf zwei Tage verteilt melden. Mit dem Minijob wären das also in Summe 20 Stunden die Woche.

    Frage: Wird der Zeitaufwand, den er als Pflegeperson leisten soll, auf diese maximale Arbeitszeit angerechnet? Oder wird es das nicht, weil es in dem Sinne ja keine Nebentätigkeit ist?

    Danke für im Voraus!

    Munter,

    de Ostfrees

  • Ist es nicht so, dass man als Bürgerfeld-Empfänger maximal 15 Stunden die Woche einer Beschäftigung nachgehen darf, da man ansonsten seinen Anspruch auf Bürgergeld verliert? Wenn ich hier auf dem falschen Dampfer bin, klär mich gerne auf.

    Und meine Frage ist eben, ob diese Pflege-Leistung (10 Stunden die Woche) mit dem erwähnten Minijob (ebenfalls 10 Stunden die Woche) nicht den Rahmen sprengt, da es in Summe 20 Stunden die Woche wären.

    Meine Hoffnung ist natürlich, dass der zeitliche Pflegeaufwand nicht relevant ist für das Jobcenter. Das Pflegegeld ist laut meiner Recherche nämlich auch nicht relevant.

  • Ist es nicht so, dass man als Bürgerfeld-Empfänger maximal 15 Stunden die Woche einer Beschäftigung nachgehen darf, da man ansonsten seinen Anspruch auf Bürgergeld verliert?

    Nein. Das gilt für normales Arbeitslosengeld. Beim Bürgergeld soll man möglichst schnell möglichst viel arbeiten und verdienen, damit Bürgergeld wegfällt. Das ist nämlich keine lebenslange Rente.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!