Hallo, ich habe diese Frage, zu der ich noch keine Information gefunden habe.
Im Januar 2024 erfolgte eine Steuerrückerstattung für das Jahr 2021, welche in 2023 erklärt wurde.
Erst-Beantragung ALGII erfolgte Anfang 2022, also nach dem zu erklärenden Steuerjahr.
Ist das Job Center berechtigt, die Steuerrückzahlung an zu rechnen?
Danke im Voraus