Bürgergeld Weiterbewilligung - Aufforderung Mitwirkung - Kontoauszüge

  • Ich bin in eine Situation geraten, in der ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll.

    Ich beziehe seit 4 Jahren Unterstützung vom jobcenter da ich einige gesundheitliche Probleme hatte/habe.

    In dieser Zeit haben mir meine Eltern des öfteren, fast monatlich, unter die Arme gegriffen mit Überweisungen zwischen 200-500 Euro, da ich keine günstigere Wohnung finden konnte und aufgrund der gesundheitlichen Probleme ebenfalls einiges an Ausgaben hatte. Diese Überweisungen haben wir als Darlehen deklariert, und es gab zwar die letzten jahre nachfragen seitens des jobcenters wenn ich zu den weiterbewilligungsanträgen die Kontoauszüge abgegeben habe, jedoch gab sich das jobcenter mit einer unterschriebenen Erklärung von meinen eltern zu Frieden, dass es sich um Darlehen handelt die aufgrund der kosten meiner Medikamente, Unterkunft etc notwendig sind.

    Nun jedoch, bei diesem weiterbewilligungsantrag wurde mir eine Aufforderung zur Mitwirkung geschickt, ich solle die darlehensvereinbarungen einreichen.

    Nachdem dies geschehen ist bekam ich nun eine erneute Aufforderung, alle Kontoauszüge des letzten Jahres einzureichen, und es wurden mir nur 500 Euro bürgergeld zugesprochen, da das jobcenter die Überweisungen meiner Eltern als einkommen wertet. Im beiliegenden Text heißt es, es würde sich um verdeckte Schenkungen handeln, da in den darlehensvereinbarungen nur festgehalten ist dass ich die Beträge zurück zahlen muss wenn ich wieder berufstätig bin.

    Nun sehe ich absolut keinen Ausweg mehr und habe panische Angst, dass wenn ich dem jobcenter die kompletten Kontoauszüge des letzten Jahres gebe wie sie es fordern, das jobcenter alles was ich in diesem Zeitraum als Darlehen erhalten habe zurück fordert. Oder gar für noch weiter zurück liegende Jahre Kontoauszüge und Rückzahlungen fordern könnte. Ich könnte einen solchen Betrag niemals aufbringen, und auch meine eltern die in Rente sind und mir mit mühe und Not helfen nicht.

    Ich sehe hier einfach keinen Ausweg als die Aufforderung zur Mitwirkung zu ignorieren, keine weiteren Kontoauszüge einzureichen und zu versuchen möglichst schnell arbeit zu finden, obwohl das gesundheitlich grade mehr als schwierig ist . Aber wäre das überhaupt eine Lösung? Oder bin ich in jedem Fall komplett im eimer? Was würdet ihr tun? Gibt es eine Lösung durch die ich möglichst wenig Schaden nehme?

    Ich bitte um Entschuldigung für den langen Text, ich bin komplett fertig mit den nerven. Ich bin dankbar für jede hilfe, please help

  • Hallo!

    Im beiliegenden Text heißt es, es würde sich um verdeckte Schenkungen handeln,

    Klartext, falls es sich tatsächlich um verdeckte Schenkungen

    handelt, die Kontoauszüge das auch nachweisen, wäre das

    Einkommen.

    da in den darlehensvereinbarungen nur festgehalten ist dass ich die Beträge zurück zahlen muss wenn ich wieder berufstätig bin.

    Das wurde aufgrund der schwammigen Vereinbarung nicht

    anerkannt, weil es sich nicht um keine korrekte Vereinbarung

    der Rückzahlung handelt. Die Schlussfolgerung des Jobcenters und

    Tamar schrieb es bereits:

    Dass es sich in Wirklichkeit nicht um Darlehen handelt, ist klar ersichtlich. Damit ist es nunmal Einkommen.


    Wenn man Einkommen als Darlehen "deklariert", weiß man,

    dass man etwas verschleiert. Das wäre Vorsatz und damit

    definitiv Betrug und keine bloße Ordnungswidrigkeit.


    Gruß

  • Wenn du aus dem Leistungsbezug ausscheidest, heißt das ja nicht, dass die Mitwirkung damit vom Tisch ist. Das Jobcenter will die Kontoauszüge für die Vergangenheit sehen, damit es prüfen kann, ob in der Vergangenheit ein Anspruch auf Bürgergeld bestand. Sollte die Prüfung ergeben, dass kein Anspruch bestand, musst du mit einer Rückforderung rechnen. Weist du im Rahmen der Mitwirkungspflicht nicht nach, dass es sich um ein Darlehen gehandelt hat, wird man diese Beträge als Einkommen anrechnen.

    Mit dem Thema eines Darlehens unter Verwandten hat sich das Bundessozialgericht bereits 2010 beschäftigt, Az.: B 14 AS 46/09 R

    Um der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln entgegenzuwirken, ist es allerdings geboten, an den Nachweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit eines Darlehensvertrages unter Verwandten strenge Anforderungen zu stellen. Dies setzt voraus, dass sich die Darlehensgewährung auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lässt. Weil und soweit der für den Hilfebedürftigen günstige Umstand, dass ein nachgewiesener Zufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, seine Sphäre betrifft, obliegen ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten.

    Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238)

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