Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Überschneidung von Wohngeld und Bürgergeld.
Kurz vorab: ich bin mir durchaus bewusst, dass ein zeitgleicher Bezug von Wohngeld + Bürgergeld nicht möglich ist. Beim Wohngeld handelt es sich ja um eine vorrangige Leistung. Und genau deswegen schildere ich hier meinen Fall:
Ich bin selbständig tätig und befinde mich aktuell als Aufstockerin (6 Monate Januar - Juni 2024) im Bürgergeldbezug. Da ich meine Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich beenden möchte, um nicht mehr auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein, habe ich bereits zusammen mit meiner Integrationsfachkraft im Jobcenter einen guten Plan erarbeitet; ich würde mich gerne nach den 6 Monaten, also ab Juli, aus dem Bürgergeldbezug verabschieden.
Jedoch ist damit zu rechnen, dass ich zunächst recht wenig Einkommen erwirtschaften werde, und würde daher ab Juli 2024 Wohngeld beantragen (bewilligt in der Regel für 12 Monate, also Juli 2024 - Juni 2025). Sollte Wohngeld bewilligt werden, dürfte dies ausreichen, um zusammen mit meiner anvisierten Erwerbstätigkeit über die Runden zu kommen.
Sollte ich jedoch in den ersten Monaten festellen, dass ich es leider finanziell nicht schaffe - und bereits vor Ablauf der 12 Monate Wohngeldbezug, wieder Bürgergeld für weitere 6 Monate beziehen mütte (z.B. ab Januar 2025), wie würde es dann mit dem Wohngeld gehandhabt werden? Könnte ich das Bügergeld erst beantragen bis der Wohngeldbezug beendet ist? Oder würde mir das Wohngeld vom Regelsatz des Bürgergeldes abgezogen werden? Oder würde die Zahlung des Wohngeldes gar einfach eingestellt?
Kurzum: wie wird solche eine zeitliche "Überschneidung" von Wohngeld und Bürgergeld in der Praxis gehandhabt und auf was gilt es zu achten?
Ganz Lieben Dank!
Eure Susanne