Schönen Tag,
ich habe eine Frage zum verwertbaren Vermögen, auf die ich bisher keine zufriedenstellend klare Antwort finden konnte:
Zählt Festgeld zum "kurzfristig verfügbaren" Vermögen, wenn es mehrere Jahre angelegt und daher eben NICHT "kurzfristig verfügbar" ist, aber notfalls natürlich "beliehen" werden könnte?
"Verwertbar ist Vermögen dann, wenn es für den Lebensunterhalt direkt eingesetzt oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. [...] Hierzu zählen beispielsweise:
[...] Guthaben auf Anlage-Konten (Tagesgeld, Festgeld, Depot etc.)"
...während jedoch die KI anderer Meinung ist: "Festgelder gelten in der Regel nicht als "kurzfristig für den Lebensunterhalt verfügbar" im Kontext des Bürgergelds"...