Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen! Seit 2013 bin ich selbstständig und bin nun leider im zweiten Jahr in der Grundsicherung. Grund waren die Folgen von Corona, ich versuche weiter meine Selbstständigkeit wieder auf Vordermann zu bringen. Rentenpflichtig bin ich nicht, meine einzige Altersvorsorge sind Einzelaktien ein breiter ETF.
Nun sind die Kurse gestiegen und ich frage mich, bis zu welchem Betrag es nicht mehr angerechnet wird. Ich habe folgendes gefunden:
(3) Höchstens wird der Betrag nicht berücksichtigt, der dem jährlich in der gesetzlichen Rentenversicherung anfallenden Beitrag für einen Entgeltpunkt (= Beitrag auf Grundlage des Durchschnittsentgelts aller gesetzlich Versicherten, siehe Anlage 1 im SGB VI) entspricht. Aktuell ergibt sich daraus ein Betrag in Höhe von gerundet 8.000 EUR, der von dem als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichneten Vermögen abzusetzen ist.
Bei 11 Jahren selbst wären es also 88.000 Euro. Ist die Weisung und der Betrag heute noch korrekt? Gelten dabei die angebrochenen Jahre (so ist es ja bei Versicherungen teilweise) - oder vollendete?
(achtung, der Betrag klingt mehr, als er ist, schließlich hätte man nach 40 Jahren dann "nur" 320.000 Euro und es würde 10 Jahre nach "Renten"eintritt als Selbstst. den Hungertot bedeuten :D aber das ist eine andere Sache. Durchschnittsverdiener haben da oft höhere Beträge drin und bekommen ja jährlich unbegrenzt Geld) Zudem habe ich noch gefunden:
Ab dem 1. Januar 2023 bleibt während der Karenzzeit von einem Jahr ab erstmaliger Antragstellung ein Vermögen in Höhe von 40.000 Euro für die erste und weitere 15.000 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft geschützt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.
Ich habe also 1 Jahr Grundsicherung, die dann in 1 Jahr Bürgergeld (BWA) überging.
Bin ich somit jetzt noch in der Karenzzeit des BÜRGERGELDES? Werden somit auf o.g. 88.000 nochmal 40.000 aufgeschlagen?Sehe ich das richtig?
Und: gibt es sonst noch Beträge, die dort noch draufkommen würden? zB liest man Was tun, wenn die Rente nicht reicht - Die Grundsicherung für Bedürftige noch "Nicht zum Vermögen zählen: Kleinere Barbeträge (Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden;"
Ich bin nun etwas unsicher, wo genau die Grenze jetzt in Summe bei mir liegen würde.
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass meine Aktien (aktuell) sehr sehr volatil sind, teilweise liegen sie also unter 80.000, manchmal kommen sie sogar auf über 100.000. aber können danach halt wieder fallen.
Hoffe, ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank
Heiky