Betriebsausgaben - Durchschnitt oder Monatlich?

  • Ich bin selbstständig und beziehe Bürgergeld. Ich weiß, dass mein Einkommen nach der EKS als Durchschnittswert für den 6-monatigen Bewillgungszeitrum berechnet wird. Meine Frage betrifft die Absetzungen bzw. Betriebsausgaben. Werden diese ebenfalls als Mittelwert berechnet? Soweit ich weiß, werden allgemeine Absetzungen, wie z.B. Unterhalt für ein Kind, für den jeweiligen Monat vom Einkommen abgezogen. Aber wie verhält es sich mit Betriebsausgaben? Wenn ich in einem Monat einen besonders hohen Posten habe (z.B. jährliche Mitgliedschaften in Berufsverbänden), werden diese dann nur in dem Monat abgerechnet, oder ebenfalls als Durchschnittswert berechnet?

    Danke!

  • Aus deinen Betriebseinnahmen im Bewilligungszeitraum und den Betriebsausgaben im Bewilligungszeitraum wird der Gewinn ermittelt und dann auf 6 Monate aufgeteilt. Auf einzelne Monate wird da nichts berechnet. Nachzulesen in § 3 Bürgergeld-VO, insbesondere dort in Absatz 3.

  • Ok, danke, so hatte ich es mir in etwa vorgestellt. Ich frage deshalb, weil ich diesen Monat ein recht hohes Fördergeld ausgezahlt bekomme, das aber als "sonstige Einnahme" gilt, also keine Betriebseinnahme ist. Soweit ich die Regelung verstehe, wird diese Einnahme in dem Monat, in dem sie eintrifft, vom Bürgergeld abgezogen (was bedeutet wird, dass ich für März alles zurückzahlen muss). Ab nächsten Monat gilt dieses Geld dann aber als Vermögen (unter dem Grenzwert). Soweit, so gut. Aber meine normalen Betriebseinnahmen und Ausgaben im März werden dann sicher mit den anderen Monaten verrechnet und normal ein Mittelwert gebildet. Ich frage konkret, weil eine teuere Mitgliedschaft ansteht, und jetzt frage ich mich, ob ich die irgendwie auf April verschieben soll. Aber das macht anscheinend dann keinen Unterschied.

  • Es handled sich um einen staatlichen Zuschuss, der explizit nicht als Honorar beschrieben wird. Daher gehen wir davon aus, dass es eine "sonstige Einnahme" ist, keine Betriebseinnahme.

    Bei der Mitgliedschaft geht es um einen Berufsverband für das Gewerbe, dass ich selbstständig ausübe.

    Vielen Dank für deine Hilfe!

  • Es handled sich um einen staatlichen Zuschuss, der explizit nicht als Honorar beschrieben wird.

    Mit den ungenauen Angaben kann man dazu leider nichts sagen.


    Bei der Mitgliedschaft geht es um einen Berufsverband für das Gewerbe, dass ich selbstständig ausübe.

    Ist das eine Pflichtmitgliedschaft oder freiwillig?

  • Es handled sich um einen staatlichen Zuschuss, der explizit nicht als Honorar beschrieben wird. Daher gehen wir davon aus, dass es eine "sonstige Einnahme" ist, keine Betriebseinnahme.

    Rein statistisch betrachtet sind die meisten staatlichen Zuschüsse, die als Einmalzahlung erfolgen und sich auf die unternehmerische Tätigkeit bzw. den Gegenstand des Unternehmens beziehen, im sozialrechtlichen Sinn Betriebseinnahmen. (Während Corona war es anders, seit die Corona-Leistungen nicht mehr im Raum stehen, ist die überwiegende Mehrheit der Förderungsleistungen aber entweder Betriebseinnahme oder reduziert gelegentlich bei entsprechender Zweckbindung die berücksichtigungsfähigen Betriebsausgaben (z.B. Atelierzuschuss für Künstler).

    Ganz generell: Die Antwort auf Deine ursprüngliche Frage ist in den Informationsmaterialien. die bei Antragstellung ausgegeben werden, enthalten.

    Gerade bei Selbständigkeit im SGB-Bezug kann ich nur dringendst raten, die Unterlagen wirklich zu lesen und zu verstehen. Alles andere kann von größerem Zeitverlust, erheblichen Rückforderungen bis hin zu OWi- und Strafverfahren nach sich ziehen. Das Risiko ist größer, als fast jeder Selbständige denkt.

    Bezüglich der Mitgliedschaftsbeiträge fragt Tamar übrigens völlig zu Recht. Hier kann es "so oder so" sein. Je nach Rechtsnatur sind es Betriebsausgaben oder Absetzungen nach § 11b SGB II (oder gelegentlich auch gar keine anerkennungsfähigen Absetzungen).

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