Ich bin selbstständig und beziehe Bürgergeld. Ich weiß, dass mein Einkommen nach der EKS als Durchschnittswert für den 6-monatigen Bewillgungszeitrum berechnet wird. Meine Frage betrifft die Absetzungen bzw. Betriebsausgaben. Werden diese ebenfalls als Mittelwert berechnet? Soweit ich weiß, werden allgemeine Absetzungen, wie z.B. Unterhalt für ein Kind, für den jeweiligen Monat vom Einkommen abgezogen. Aber wie verhält es sich mit Betriebsausgaben? Wenn ich in einem Monat einen besonders hohen Posten habe (z.B. jährliche Mitgliedschaften in Berufsverbänden), werden diese dann nur in dem Monat abgerechnet, oder ebenfalls als Durchschnittswert berechnet?
Danke!