Hallo zusammen,
aufgrund eine geschätzten Einkommen in der EKS Anlage wurde mein Antrag auf Weiterbewilligung von Juni bis November 2023 abgelehnt. Dann nach weiterem Antrag ab September 2023 weiterbewilligt. Vor kurzem wurde ich aufgefordert die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 vorzulegen. Dies habe ich getan. Es gab eine Nebenkostenerstattung von fast 700 Euro, die Auszahlung erfolgte in Juli und August, in den Monaten wo ich keine Leistungen bezogen habe. Jetzt fast nach 10 Monaten ab der Ablehnung, bekomme ich eine vorläufige Bewilligung für die Monate Juli und August mit der Begründung es gab einen Tipfehler. Ist das überhaupt zulässig? Ist denn die Ablehnung nicht immer endgültig? Und wenn ja, kann ich mich darauf berufen wenn ich zur Erstattung jetzt aufgefordert werde?
Viele Grüße