Anspruch Übergangsgeld - Rehamaßnahme DRV während Bürgergeldbezug

  • Hallo ihr Lieben,

    meine Bewilligung von der Deutschen Rentenversicherung für eine medizinische Reha für 5 Wochen ist bei mir angekommen und genehmigt.

    Ich beziehe seit November 2022 Bürgergeld und bin durchgehend seit dem krankgeschrieben.

    Muss ich da den Antrag auf Übergangsgeld ausfüllen von der DRV oder läuft mein Bürgergeld einfach so weiter?

    Sobald ich meinen Aufnahmetermin für die Reha weiß, schicke ich das auch zum Jobcenter.

    Liebe Grüße

    Zitronenfalter :)

  • Wenn du vor Bürgergeld Alg1, Krankengeld, Lohn, also irgendwas, wo Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung angeführt wurden, als Einkommen hattest, dann könnte ein Anspruch bestehen. Das wird auch niemand vom JC zu 100% beantworten können, da niemand dort deinen genauen Versicherungsverlauf kennt. Das heißt, dass du sowieso drn Antrag stellen musst, ob er nun bewilligt oder abgelehnt wird.

  • Hallo Tamar, beim Bürgergeldbezug geht kein Beitrag an die Rentenversicherung.

    Ich habe bereits eine andere Antwort bekommen, und zwar diese:

    Zitat von Experten-Antwort der DRV

    Hallo,

    einen Antrag auf Übergangsgeld brauchen Sie nicht stellen. Das Bürgergeld wird für die Dauer der Reha weiter gezahlt. Bitte informieren Sie das Jobcenter über den Beginn der Reha.

    Wenn du vor Bürgergeld

    Achso du meintest vor dem Bürgergeldbezug, entschuldige bitte.


    Übergangsgeldantrag brauchst mannicht stellen, es gibt kein Übergangsgeld wenn man Bürgergeld beziehst. Das hat sich dieses Jahr (2023) geändert:

    Für Beziehende von Bürgergeld gibt es keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld während der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Diese Änderung ist auf eine neue Regelung zurückzuführen, die besagt, dass kein Entgeltersatz in Form von Übergangsgeld mehr erforderlich ist. ...........................

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  • Ich kann im SGB VII keinen Ausschluss von Bürgergeldempfängern finden. § 52 SGB VII bestimmt nur, dass Bürgergeld als Einkommen auf das Übergangsgeld angerechnet wird. Ob das dann aber in jedem Fall genau die gleiche Höhe hat, so dass sich eben kein Anspruch auf Übergangsgeld ergibt: keine Ahnung.

    Warum informierst du nicht einfach das Jobcenter und wartest ab, ob man von dir fordert, einen Antrag auf Übergangsgeld zu stellen? Und selbst, wenn man das fordert: Was wäre daran so schlimm?

  • Ja Tamar, so werde ich es machen, ich melde dem Jobcenter, sobald ich den Termin für die Reha habe (genehmigt ist sie ja schon), das Datum, wenn es losgeht und warte dann einfach ab.

    Liebe Grüße, von Zitronen :)

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