Hallo,
Wenn man am 28.2. den Steuerbescheid bekommt und im März die Auszahlung:
Kann man im März für den Zeitraum 01.03. bis 31.03. eine Unterbrechung beantragen - oder ist das nach dem 01.03. scho zu spät, weil Bürgergeld schon geflossen ist?
Mit dem Geld dann im März einen Kredit abbezahlen und zum 01.04. wieder den Bezug beantragen?
Denn wenn man es nicht tut würde man ja den Kredit noch haben und müsste für die folgenden 6 Monate die Steuernachzahlung umlegen lassen.
Macht die Krankenversicherung das auch so im laufenden Monat?
Danke an PP auf dessen Artikel ich Bezug nehme.: Steuererstattung