Steuerbescheid - Unterbrechung des Bürgergeldbezug vor Auszahlung

  • Hallo,

    Wenn man am 28.2. den Steuerbescheid bekommt und im März die Auszahlung:

    Kann man im März für den Zeitraum 01.03. bis 31.03. eine Unterbrechung beantragen - oder ist das nach dem 01.03. scho zu spät, weil Bürgergeld schon geflossen ist?

    Mit dem Geld dann im März einen Kredit abbezahlen und zum 01.04. wieder den Bezug beantragen?

    Denn wenn man es nicht tut würde man ja den Kredit noch haben und müsste für die folgenden 6 Monate die Steuernachzahlung umlegen lassen.

    Macht die Krankenversicherung das auch so im laufenden Monat?

    Danke an PP auf dessen Artikel ich Bezug nehme.: Steuererstattung

  • Kann man im März für den Zeitraum 01.03. bis 31.03. eine Unterbrechung beantragen -

    Nein.


    Mit dem Geld dann im März einen Kredit abbezahlen und zum 01.04. wieder den Bezug beantragen?

    Jein. Du kannst einen Kredit abbezahlen, musst aber das Bürgergeld für März ganz oder teilweise zurück zahlen. Das heißt, du tauschst alte Schulden mit neuen.


    Denn wenn man es nicht tut würde man ja den Kredit noch haben und müsste für die folgenden 6 Monate die Steuernachzahlung umlegen lassen.


    Das verstehe ich auch nach 3x Lesen nicht.


    Macht die Krankenversicherung das auch so im laufenden Monat?

    Was macht die Krankenversicherung auch so?! Du sprichst in Rätseln.

  • Hallo Tamar,

    Danke für den Hinweis, dass ich das besser erklären muss.

    Ich beziehe mich auf das Posting :

    Unterbrechung der Hilfebedürftigkeit

    Wird die Hilfebedürftigkeit jedoch um mindestens einen Monat unterbrochen – ohne Berücksichtigung der Steuererstattung – und entsteht anschließend wieder Hilfebedürftigkeit, unterbricht der erneute Bürgergeld Antrag den Verteilzeitraum nicht. Allerdings werden die restlichen (nicht angerechneten) Beträge nicht mehr als Einkommen sondern als Vermögen angerechnet, was für den Hilfebedürftigen aufgrund der Freibeträge deutlich vorteilhafter sein kann.

    In diesem Artikel - Aufteilung der Steuererstattung über 6 Monate.

    wo da das als Lösung genannt wird und ich wollte das eben auch verstehen.

  • Die Steuererstattung wird doch gar nicht verteilt. Nur Einkommen aus Nachzahlungen können noch verteilt werden. Die Steuererstattung wird nur im Monat des Zuflusses angerechnet.

  • Hallo,

    da muss ich nochmal nachfragen - in dem Artikel steht doch, wenn die Nachzahlung den Monatsbetrag übersteigt, dann wir es auf die folgenden 6 Monate umgelegt.

    Könnte sich der Autor des Artikels vielleicht mal äußern, wie das geht, - denn er spricht ja von der Aussetzung der Bedürftigkeit als ein Weg - Danke

  • Der Artikel verkennt die aktuelle Rechtslage und beschreibt die bis zum 30.6.23 geltende, wie du hier an der Gegenüberstellung des § 11 Absatz 3 SGB II leicht erkennen kannst, galt das früher tatsächlich für alle einmaligen Einkünfte und Nachzahlungen und jetzt nur noch für Nachzahlungsbeträge. Eine Einkommensteuererstattung ist aber keine Nachzahlung.

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