Bürgergeld - Schärfere Sanktion für Totalverweigerer

  • Hallo,

    gibt es zu dem Thema Totalsanktionen schon nähere Infos/Gesetze?
    Die Rede ist derzeit immer von Totalsanktionen bei einer abgelehntem, zumutbaren Arbeit aber was genau versteht man darunter?
    Bezieht sich das nur auf Jobangebote mit einem Mindestlohn, so das man mit dem Einkommen seine Hilfsbedürftigkeit beenden könnte oder greifen diese Totalsanktionen auch bei Ablehnung einer Maßnahme/Weiterbildung/Ausbildung/gefördertes Arbeitsverhältnis?

    Vielleicht weiß ja jemand etwas mehr darüber Bescheid.
    Danke :)

  • Hallo!

    Bisher nichts eingetragen im Gesetzblatt, aber es gibt einen Artikel.

    Spätestens seit der Ära von Kanzler Schröder wird über die Form der Existenzsicherung gestritten. Während die Debatte Ende der 90er Jahre von einem harten Populismus gegen ärmere Menschen mit Begriffen wie „Hängematte Sozialstaat“ geprägt war, setzte sich nach der „Agenda 2010“ der rot-grünen Bundesregierung Jahr für Jahr mehr die Erkenntnis durch, dass die sogenannten Hartz-Reformen mehr zu unsozialer Härte und weniger zu einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit beigetragen hatten. Die SPD reagierte und änderte wiederum die Hartz-Gesetze in Richtung Bürgergeld.

    Umso verwunderlicher ist es, dass der Bundestag im Februar fast nebenher erneut die Möglichkeit einer Sanktionierung des Bürgergelds um 100 Prozent beschlossen hat. Schließlich hatte Rot-Grün die Möglichkeit der Komplett-Sanktionierung mit den Hartz-Gesetzen erst beschlossen, später hatte Rot-Grün-Gelb mit der Einführung des Bürgergelds diese zurückgenommen – um sie nun wieder einzuführen.

    Die neue Regelung unterscheidet sich zwar von den Hartz-Gesetzen, da unter anderem die Kosten von Unterkunft und Heizung von der Kürzung ausgenommen sind. Aber sie ermöglicht erneut die vollständige Streichung dessen, was ein Mensch darüber hinaus zum Leben braucht. .....................

    Gruß

  • Okay, damit dürfte sich meine Frage geklärt haben. (Falls ich nichts übersehen habe) Damit fallen Maßnahmen und Weiterbildungen raus. Da bleibt es wohl weiterhin bei den 10%, 20% und 30% Sanktionen.

    Lg

  • Hallo!

    Die von der Regierung angegebene Einsparung wird wohl kaum

    zutreffend sein. Der Gesetzestext:

    Es gab dazu auch von Prof. Dr. Stefan Sell lesenswerte

    Publikationen:

    Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II

    3. Januar 2024 von Stefan Sell

    Sanktionen „mit Augenmaß“. Das befürwortet eine Mehrheit in der Bevölkerung, so eine Studie

    1. Januar 2024 von Stefan Sell

    Sanktionen im SGB II: Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht

    31. Dezember 2023 von Stefan Sell

    Das am Rand an Informationen und zunächst abwarten, was

    tatsächlich passiert. Sozialgerichte haben im Zweifelsfall

    das letzte Wort.

    Gruß

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