Wohnung für eine Person unangemessen

  • Hallo,

    ich zog vor 13 Jahren mit meinen drei Kindern in eine Vierzimmerwohnung.

    Nach und nach zogen Tochter und ältester Sohn aus und ich blieb mit dem Jüngsten alleine.

    Da bekamen wir schon Briefchen seitens des Jobcenters, die Wohnung sei nicht angemessen (890 Euro warm) und überhaupt, da mein Sohn in Ausbildung ist - also Einkommen habe, er jetzt für Miete und Strom die Hälfte zahlen müsse. Des weiteren kündigte man uns an, dass ab November die Mietzuzahlungen eh drastisch gesenkt würden.

    Mein Kind zahlte, was er konnte und zog jetzt die Konsequenzen, indem er ab dem 15.04. zu seiner Freundin zieht. Seit Wochen zackere ich mit der ARGE rum, weil ich der Meinung bin, dass 196 Euro, die man mir als Lebensunterhalt überweist, dann doch etwas zu wenig sind.

    Glaube, die haben sich in der Berechnung ganz schön verhauen. Aber ich renne gegen verschlossene Türen und wenn es unbequem wird, habe ich plötzlich eine neue Sachbearbeitung. Wie jetzt wieder festgestellt,

    komme grade aus einer Klinik, in der durch Zufall ein Lungenemphysem mit Fibrose diagnostiziert wurde und bin noch ziemlich durcheinander deshalb.

    Ich las öfters mal etwas von Karenzzeit und meine Frage ist: Da ja jetzt die Hälfte der Miete weg fällt, da mein Sohn auszieht. Habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE für eine gewisse Zeit die volle Miete übernimmt?

    Mit den knapp 200 Euro schaffe ich das doch gar nicht und Fakt wären Mietschulden und dann die Räumung. Natürlich bin ich auf der Suche

    nach einer kleinen Wohnung, aber finde mal was auf die Schnelle, das angemessen ist.Schon mal gar nicht in meiner Lage.

    Ich schnaufe wie ein Walross, habe Einträge in der Schufa und bin abhängig von der Arge. Das ist das nicht so leicht. Kann mir einer bitte sagen, wie viel Zeit ich habe, eine Wohnung zu finden, bis die die Mietbeihilfe einstellen?

    Liebe Grüße

    Aurora

  • habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE für eine gewisse Zeit die volle Miete übernimmt?

    Wahrscheinlich nein. Wenn du nur ca. 200 Euro ausgezahlt bekommst, sind wahrscheinlich die Kosten der Unterkunft schon seit geraumer Zeit abgesenkt, vermutlich im Zusammenhang mit dem Auszug der ersten beiden Kinder. Wenn das bereits vor dem 1.1.23 so war, gibt es keine Karenzzeit.

    Es werden nach dem Auszug des letzten Sohns nur die Kosten der Unterkunft berücksichtigt, die bisher mit ihm berücksichtigt wurden und das für 6 Monate von Mai bis Oktober, so dass eine weitere Absenkung ab November tatsächlich korrekt ist.

    Mit den knapp 200 Euro schaffe ich das doch gar nicht und fakt wären Mietschulden und dann die Räumung.

    Ja. Deshalb hast du ja (und hattest nach Auszug der ersten Kinder) noch 6 Monate Zeit, eine für eine Person passende Wohnung zu suchen.


    Natürlich bin ich auf der Suche nach einer kleinen Wohnung, aber finde mal was auf die Schnelle, das angemessen ist.

    Das Problem besteht doch schon länger und 6 Monate ist auch nicht "auf die Schnelle". Es ist doch nur logisch, dass, wenn 3 Personen ausziehen, diese Wohnung nicht zu halten ist. Das würde wahrscheinlich noch nichtmal jemand machen, der die Miete aus eigenem Einkommen bezahlt.

    Kann mir einer bitte sagen, wie viel Zeit ich habe, eine Wohnung zu finden, bis die die Mietbeihilfe einstellen?

    Eingestellt wird sie nicht. Es wird dann ab November einfach nur das gewährt, was für eine Person angemessen ist, was natürlich bedeutend weniger als die 890 Euro sein dürfte.

  • Du hast das einfach ausgesessen. Jetzt brennt es. Kannst du nicht 2 Räume untervermieten. Dann hast du immer noch Wohn- und Schlafzimmer. Das wäre die einzige Möglichkeit. Eine Karenzzeit ist bei dir ausgeschlossen, weil dir schon nach dem Auszug der beiden ältesten mitgeteilt wurde, dass die Wohnung zu teuer und zu groß ist.

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