Hallo,
wenn man ab Februar Bürgergeld bekommt und im Januar die Ablesung noch ist und die zuviel gezahlten Nebenkosten erst im März überwiesen werden - muss man die Erstattung angeben und wird das auf den aktuellen Bezug verrechnet?
Danke
Hallo,
wenn man ab Februar Bürgergeld bekommt und im Januar die Ablesung noch ist und die zuviel gezahlten Nebenkosten erst im März überwiesen werden - muss man die Erstattung angeben und wird das auf den aktuellen Bezug verrechnet?
Danke
muss man die Erstattung angeben
Ja.
wird das auf den aktuellen Bezug verrechnet
Ja.
Du musst es angeben. Nichtangabe kann als Betrug strafrechtlich relevant werden.
Es ist auch kein Thema, bei dem man annehmen könnte, dass es dem Jobcenter entgeht. Abrechnungen dieser Art kommen nun einmal jährlich.
Verrechnet wird ein Guthaben übrigens im Monat nach Fälligkeit. Das könnte nach Sachverhalt also auch der April sein.
im Monat nach Fälligkeit.
Korrektur: ab dem Monat der Fälligkeit
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;
Ja, falsch ausgedrückt: ab dem Monat nach Fälligkeit. Nicht nur "im". Wenn das Guthaben höher als die KdUH sind, wird der Rest auf den übernächsten Monat usw. angerechnet, bis es rechnerisch aufgebraucht ist. Also nicht nur im Folgemonat und dann wird der Rest Vermögen oder so.
Da kann ich natürlich nur zustimmen.
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