Ich beziehe Bürgergeld. Habe ein altes Haus. Ich heize mit Strom und die Warmwasserzubereitung wird durch einen Durchlauferhitzer geregelt. Nun habe ich ein Guthaben von meinen Stromanbieter ausgezahlt bekommen. Das Jobcenter verlangt nun das Guthaben zurück. Habe nur einen Stromzähler dafür. Ist das rechtens.
Bürgergeld - Jobcenter verlangt Stromguthaben zurück
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ringel -
8. April 2024 um 19:08 -
Erledigt
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Diese Konstellation ist ein wenig tricky, da für den Haushaltsstrom nur ein Zähler vorhanden ist. Grundsätzlich ist der Haushaltsstrom aus dem Regelsatz zu bestreiten. Für Warmwasser gibt es einen Mehrbedarf, den das Jobcenter zahlt, Die Heizkosten, auch wenn sie über Strom erfolgen, sind den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen.
Zahlt denn das Jobcenter einen Betrag für Heizkosten an dich aus und auch den Mehrbedarf für Warmwasser? Wurden irgendwelche Vereinbarungen getroffen, wie die Heizkosten vom Jobcenter gezahlt werden?
Will das Jobcenter das gesamte Guthaben aus der Stromkosten Erstattung haben oder nur einen Teilbetrag?
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Die wollen den ganzen Betrag.
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Zahlt denn das Jobcenter einen Betrag für Heizkosten an dich aus und auch den Mehrbedarf für Warmwasser? Wurden irgendwelche Vereinbarungen getroffen, wie die Heizkosten vom Jobcenter gezahlt werden?
Eine Antwort auf diese Frage wäre auch wichtig für den Sachverhalt.
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Die wollen den ganzen Betrag.
Kann durchaus richtig sein, muss aber nicht.
Die meisten Jobcenter haben Tabellen oder Rechenprogramme, mit denen sie mit Hilfe der Jahresabrechnung den Anteil für Haushaltsstrom und den Anteil für Heizstrom am Gesamtbetrag ermitteln. Falls dann rauskommt, dass das gesamte Guthaben aus den Vorauszahlungen für den Heizstrom stammt, muss auch alles erstattet werden.
Ohne weitere Informationen kann Dir hier aber niemand sagen, ob die Rückforderung nun auf einer solchen korrekten Berechnung beruht oder auf einem Fehler.
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