Liebe Community,
Aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit der Großeltern wurde die eigene Wohnung aufegeben und ein Zimmer in der ausreichend großen Wohnung der Großeltern bezogen. Demzufolge stellt sich nun die Frage der Mietkosten- und Nebenkostenbeteiligung.
Kann man das Zimmer (ca. 16qm) und die Mietnebenkosten anteilmäßig beim Jobcenter als Mietkosten geltend machen?
Das Jobcenter argumentiert, dass das Bewohnen bei Angehörigen mietfrei erfolgen müsse, weil kein Mietvertrag existiere. Ist es in diesem Zusammenhang möglich, einen Untermietvertrag mit den Großeltern zu schließen, oder muss dazu der Vermieter der Mietwohnung einen solchen Vertrag erstellen?
Gibt es diesbezüglich Urteile, worauf man sich berufen kann?
Ich bin für jede Antwort äußerst dankbar.
Herzliche Grüße, Wim.