Kosten für Miete und Nebenkosten bei den Verwandten

  • Liebe Community,

    Aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit der Großeltern wurde die eigene Wohnung aufegeben und ein Zimmer in der ausreichend großen Wohnung der Großeltern bezogen. Demzufolge stellt sich nun die Frage der Mietkosten- und Nebenkostenbeteiligung.

    Kann man das Zimmer (ca. 16qm) und die Mietnebenkosten anteilmäßig beim Jobcenter als Mietkosten geltend machen?

    Das Jobcenter argumentiert, dass das Bewohnen bei Angehörigen mietfrei erfolgen müsse, weil kein Mietvertrag existiere. Ist es in diesem Zusammenhang möglich, einen Untermietvertrag mit den Großeltern zu schließen, oder muss dazu der Vermieter der Mietwohnung einen solchen Vertrag erstellen?

    Gibt es diesbezüglich Urteile, worauf man sich berufen kann?


    Ich bin für jede Antwort äußerst dankbar.


    Herzliche Grüße, Wim.

  • Tja, Mietvertrag unter Verwandten. Wollen die Großeltern, für die du dein eigenständiges Leben aufgegeben hast, denn überhaupt Miete von dir? Immerhin pflegst du sie ja auch quasi als Gegenleistung? Wer pflegt sie, wenn sie dich rausschmeißen müssten, weil du Mietschulden hast? Die Kosten eines Mietvertrages werden nur übernommen, wenn der Mietvertrag auch gelebt wird. Ich zweifle, dass ein Rechtsstreit da viel bringen wird, denn es dürfte kaum jemand für logisch erachten, dass Großeltern, für die ihnen zuliebe die Eigenständigkeit aufgegeben wird und die von dieser Person gepflegt werden, von der Person für ein kleines Zimmerchen Miete verlangen. Im Normalfall ist doch eher das Gegenteil der Fall, nämlich, dass zumindest kostenloses Wohnen und sogar kostenlose Verpflegung drin ist.

  • Du bist nach Deinen eigenen Darstellungen dort eingezogen, ohne dass Omi und Opi von Dir zuvor Geld verlangt haben und nachdem Du keinen Betrag nennen konntest, haben sie es auch seitdem nicht gemacht.

    Also hast Du keine Kosten für die Unterkunft.

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