Ich habe meinem Bruder eine Vollmacht erteilt, um den Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
Der Grund ist, dass ich nicht mobil bin und so eine Möglichkeit sah den Antrag beim Jobcenter meines 1. Wohnsitzes zu stellen. Mein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in der Nachbarstadt, kann dort aber keinen Wohnsitz anmelden.
Mein Bruder kümmerte sich nicht und ließ es zur Ablehnung des Antrags kommen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist übergab er mir die Mitteilungen.
Mittlerweile habe ich erfahren, dass ich den Antrag beim Jobcenter meines gewöhnlichen Aufenthaltsortes stellen kann und muss. Dieser Antrag ist nun in Bearbeitung.
Durch diesen Fauxpas werden mir die Leistungen für zwei Monate fehlen. Gibt es Möglichkeiten den ersten Antrag wieder in Wirkung zu setzen und das Antragsdatum des aktuellen Antrags auf das Antragsdatum des ersten Antrags zu setzen?