Nebenkostenguthaben - Rente und nur einen Monat Bewilligung

  • Hallo! Habe mal eine Frage, betrifft Nebenkostenabrechnung! Wie funktioniert es, wenn man bei den Heizkosten ein Guthaben hat? Darf das Jobcenter das einbehalten oder sogar verrechnen? Ich meine, ich hätte was davon im Internet gelesen, das sie laut SGB das nicht dürfen?

    Außerdem habe noch eine Nachfrage! Ich habe jetzt endlich meinen Bewilligungsbescheid erhalten, der aber NUR bis Ende diesen Monats gültig ist, da ich laut Jobcenter ab nächsten Monat meine Regelaltersrente bekommen kann!

    Wie soll denn das funktionieren? Weiß doch noch nicht mal wieviel Rente ich bekomme! Was ist mit den laufenden Kosten die ich immer vom Regelsatz bezahlen muss oder die abgebucht werden, wie Strom, Telefon ect. und was ist mit der Miete?

    Ich dreh langsam durch!!

    Ihr könnt mir auch per E-Mail antworten, denn hier im Chat bekomme ich auf meine gestellten Fragen nie eine Antwort!

    mfg Heike R.

  • Darf das Jobcenter das einbehalten oder sogar verrechnen?

    Wenn das Jobcenter die volle Miete im Bedarf berücksichtigt: natürlich wird dann ein Guthaben angerechnet. Nur, wenn du aufgrund Unangemessenheit der Kosten zur Miete zuzahlen musst, ist das anders. Im Internet dürfte da auch nichts anderes stehen. Anrechnungsfrei ist Guthaben, das auf Haushaltsenergie beruht. Damit ist Strom gemeint.


    Wie soll denn das funktionieren? Weiß doch noch nicht mal wieviel Rente ich bekomme! Was ist mit den laufenden Kosten die ich immer vom Regelsatz bezahlen muss oder die abgebucht werden, wie Strom, Telefon ect. und was ist mit der Miete?


    Hast du dich denn nicht um die Rente gekümmert? Ansonsten erhält man doch auch jährlich eine Renteninformation, in der steht, wie hoch die Rente wird.

    Das Jobcenter ist mit Erreichen der Regelaltersrente nunmal nicht mehr zuständig. Wenn du kein Geld für den Lebensunterhalt hast, musst du zum. Sozialamt und Leistungen nach dem SGB XII beantragen.

  • Sobald Du ins Rentenalter kommst, musst Du Grundsicherung im Alter beantragen. Dafür ist das "Sozialamt" vor Ort zuständig. Im Zweifel einfach beim Jobcenter oder der Gemeinde bzw. dem Landratsamt kurz anfragen, wohin Du Dich exakt wenden musst.

    Das Jobcenter ist schlicht unzuständig und nicht einmal berechtigt, Dir ab dem Punkt noch einen Cent zu bewilligen. Wenn Du an dem Punkt nicht in die Puschen kommst, wirst Du ohne jeden Cent dastehen. Bitte berücksichtige das zu Deinem eigenen Schutz.

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