Hallo zusammen und schonmal im Voraus sehr lieben Dank für eure Hilfe
Ich bin selbstständig, lebe mit meiner Partnerin zusammen und wir bilden somit eine Bedarfgemeinschaft. Was mich in dem Ablehnungsbescheid gewundert habe, ist dass die Freibeträge vom Einkommen offensichtlich nur auf den jeweiligen Partner gerechnet werden. Der Beantragungszeitraum war Januar-Juni 2023.
Sie hat ein Einkommen von 1813,94 netto, der Freibetrag ist 300€. Mein Einkommen ist 184,63 netto, der Freibetrag 116,91€. Ist es korrekt, dass die Freibeträge jeweils in Isolation ermittelt werden? Würde das nicht bedeuten, dass die Freibeträge insgesamt höher wären, wenn jeder von uns 1.000€ netto verdient hätte?
Falls dem so ist, kann ich absolut nicht nachvollziehen, dass das Einkommen nicht gemittelt und bei jeder Person derselbe Freibetrag abgezogen wird. Das ist ja eine Diskriminierung von Bedarfsgemeinschaften mit einem Einkommensgefälle.
Liegt hier ein Fehler seitens des Jobcenters vor oder haben wir einfach "Pech", dass wir eines der Paare sind, die aufgrund des Einkommensgefälles diskriminiert werden?
Sonnige Grüße aus Norddeutschland
Tobias
...um das Wort Diskriminierung noch einmal erklären: Paara mit derselben Einkommenshöhe von jeweils 1.000€ netto würden einen Freibetrag von über 600€ bekommen, wohingegen Paare mit 100 und 1.900€ Einkommen einen Freibetrag unter 450€ haben.
Somit erhalten Paare mit höherem Einkommensgefälle weniger Stütze und müssen mit weniger Geld auskommen. Das ergibt doch keinen Sinn.