Freibeträge Einkommen in Bedarfsgemeinschaft:

  • Hallo zusammen und schonmal im Voraus sehr lieben Dank für eure Hilfe :)

    Ich bin selbstständig, lebe mit meiner Partnerin zusammen und wir bilden somit eine Bedarfgemeinschaft. Was mich in dem Ablehnungsbescheid gewundert habe, ist dass die Freibeträge vom Einkommen offensichtlich nur auf den jeweiligen Partner gerechnet werden. Der Beantragungszeitraum war Januar-Juni 2023.

    Sie hat ein Einkommen von 1813,94 netto, der Freibetrag ist 300€. Mein Einkommen ist 184,63 netto, der Freibetrag 116,91€. Ist es korrekt, dass die Freibeträge jeweils in Isolation ermittelt werden? Würde das nicht bedeuten, dass die Freibeträge insgesamt höher wären, wenn jeder von uns 1.000€ netto verdient hätte?

    Falls dem so ist, kann ich absolut nicht nachvollziehen, dass das Einkommen nicht gemittelt und bei jeder Person derselbe Freibetrag abgezogen wird. Das ist ja eine Diskriminierung von Bedarfsgemeinschaften mit einem Einkommensgefälle.

    Liegt hier ein Fehler seitens des Jobcenters vor oder haben wir einfach "Pech", dass wir eines der Paare sind, die aufgrund des Einkommensgefälles diskriminiert werden?

    Sonnige Grüße aus Norddeutschland

    Tobias

    ...um das Wort Diskriminierung noch einmal erklären: Paara mit derselben Einkommenshöhe von jeweils 1.000€ netto würden einen Freibetrag von über 600€ bekommen, wohingegen Paare mit 100 und 1.900€ Einkommen einen Freibetrag unter 450€ haben.

    Somit erhalten Paare mit höherem Einkommensgefälle weniger Stütze und müssen mit weniger Geld auskommen. Das ergibt doch keinen Sinn.

  • Der Freibetrag ist eine Belohnung fürs Arbeiten. Und wenn nur eine Person arbeitet, steht auch nur einer Person die Belohnung zu. Daran ist nichts diskriminierend.

    Menschen, die kein Bürgergeld beziehen, bekommen überhaupt keine Belohnung. Im Gegenteil: sie finanzieren mit ihren Steuergeldern noch diejenigen, die nicht arbeiten oder nicht ausreichend verdienen.

  • Es bringt absolut nichts, wenn Du Dir irgendwelche Wunschvorstellungen zurechterfindest. Damit schadest Du Dir nur selbst.

    Mit "Diskriminierung" hat das absolut nichts zu tun. Du übernimmst ja auch nicht den Job Deiner Freundin, wenn sie gerade keine Zeit oder Lust hat.

    Die Freibeträge auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind höchstpersönlich und das ist eine sehr sachgerechte Erwägung des Gesetzgebers. Denn sie sollen nun einmal eine Besserstellung und damit Motivation für diejenigen sein, die arbeiten und damit Geld verdienen.

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