Online Kauf - Storno und Wiedergutschrift

  • Guten Tag

    Ich beziehe Grundsicherung

    Und muss bald einen neuen Antrag machen.


    Nun habe ich in letzter Zeit. Ein paar Sachen online gekauft und direkt online gezahlt!

    Nun wurde mir von. Einer Bestellung das geld erstattet da der Artikel unterwegs verloren ging und nicht mehr lieferbar war!

    &--

    Und bei einer weiteren Bestellung war ein Tel

    defeckt (optischer Mangel)aber noch nutzbar und habe nachträglich einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen


    Muss ich das melden ? Wird mir das angerechnet als Einkommen?

  • In deinen Kontoauszügen wird ja auch zu sehen sein, dass das Geld im Vorfeld weggegangen ist. Wenn es dann wieder auf einem Konto eingegangen ist, kann man das ja nachvollziehen, dass es sich um Gutschriften handelt. Zudem erstellen die meisten Unternehmen auch Gutschriften aus denen ersichtlich ist, dass es sich um eine Rückerstattung handelt.

  • Mach vorsorglich eine saubere Doku Deiner Einkäufe und der zugehörigen Schreiben der Verkäufer über die Erstattung plus Kontoauszüge für die Abbuchung und die Rückbuchung.

    Die Zahlungen und Rückzahlungen sind an sich unproblematisch. Rechtlich gesehen ist da nichts anzurechnen.

    Probleme könntest Du vor allem bekommen, wenn das nicht klar nachzuvollziehen ist.

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