Sind Geldleistungen aus Garantie oder Gewährleistung Einkommen oder Vermögen?

  • Hallo,

    Person A bestelle einen teuren PC von mehreren tausend Euro und bezahlt diesen. A wird arbeitslos und beantragt Bürgergeld. Nach dem Antragsdatum erhält A eine Rückerstattung des Kaufbetrages des PCs (Fall 1: bewusstest Rücksenden im 14-tägigen Rückgaberecht; Fall 2: Garantie oder Gewährleistungsanspruch wegen Defekt; Fall 3: Beschädigung des Pakets durch das Transportunternehmen; Fall 4: Verlust des Pakets durch das Transportunternehmen).

    Wird das Geld als Einkommen oder als Vermögen angerechnet?

    Bitte möglichst anhand Gesetze oder anhand "Fachliche Weisungen zum SGB II" argumentieren und entsprechende Paragraphen oder Seitenzahl angeben.

    Fachliche Weisungen zum SGB II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-1…23_ba044381.pdf

    Danke - Enomine

  • Meine persönliche Einschätzung:

    Wenn der PC mehrere tausend Euro kostet, würde ich diesen zunächst als Vermögen ansehen, der noch unter das Schonvermögen fallen würde, wenn nichts weiter ansteht. Und wenn er Vermögen und kein "üblicher" Haushaltsgegenstand ist, wäre die Verwertung meiner Meinung nach eine einmalige Einnahme. Gerade wenn mehrere tausend Euro zufließen, könnte man davon ausgehen, dass damit die Hilfebedürftigkeit im Monat des Zuflusses beseitigt würde. Bis zur Bedarfsdeckung würde ich also von einer Einkommensanrechnung ausgehen, der überhängende Betrag wäre dann ab dem Folgemonat wieder dem Vermögen zuzurechnen, unter Berücksichtigung des Vermögensfreibetrages.

    Ich vermute aber mal, dass man generell bei einer hohen Geldausgang vom Konto, Paypal oder was auch immer, in so engem zeitlichem Zusammenhang mit einem Bürgergeld Antrag Probleme mit dem Jobcenter bekommen würde.

  • Da der PC nicht verkauft wurde, sondern es sich um eine Rückerstattung handelt, kann es nicht als Einkommen angerechnet werden. Die Person hat ja keinen Gewinn erzielt. Kaufbelege etc. aufbewahren!

  • Da der PC nicht verkauft wurde, sondern es sich um eine Rückerstattung handelt, kann es nicht als Einkommen angerechnet werden. Die Person hat ja keinen Gewinn erzielt. Kaufbelege etc. aufbewahren!

    Ja, grundsätzlich nicht. Wenn ich das mit einem Toaster oder handelsüblichen Staubsauger etc. machen würde, gäbe es sicherlich auch keine Probleme. Hier ist es aber ein sehr teurer PC, der streng genommen bei der Antragstellung Vermögen wäre. Hinzu kommt, dass die Bezahlung dafür kurz vor Antragstellung auf Bürgergeld erfolgt sein soll.

  • Tamar : Nein, ich möchte es wissen, damit ich da nicht in Probleme (Geld wird abgezogen) komme.

    Pik:Ary : Frau K. : Das heißt ihr geht davon aus, dass - anderes Beispiel - wenn ich meine Küche für 1000€ verkaufe und mir eine neue Küche für 3000€ kaufe, dass der Verkauf meiner alten Küche als Einnahmen interpretiert würde und die 1000€ dann "weg" wären, da für diesen Monat die Leistung gekürzt würde?

    Danke - Enomine

  • Pik:Ary : Frau K. : Das heißt ihr geht davon aus, dass - anderes Beispiel - wenn ich meine Küche für 1000€ verkaufe und mir eine neue Küche für 3000€ kaufe, dass der Verkauf meiner alten Küche als Einnahmen interpretiert würde und die 1000€ dann "weg" wären, da für diesen Monat die Leistung gekürzt würde?

    Nein, die 1.000 Euro wären nicht weg, da es eine Vermögensumwandlung wäre und du die Küche ja schon vorher hattest.

    Machen wir es kurz: Das ist alles Vermögensumwandlung und kein Einkommen. Die Definition, was Einkommen und was Vermögen ist, wurde vom BSG geprägt.

    War auch mein erster Gedanke und würde ich bei einem "normalen" PC auch so sehen.

    Spielt der Wert des PC keine Rolle, weil der Antragsteller nach Antragstellung keinen Wertzuwachs erhält und es sich deshalb um eine Vermögensumwandlung handelt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!