Hallo,
Person A bestelle einen teuren PC von mehreren tausend Euro und bezahlt diesen. A wird arbeitslos und beantragt Bürgergeld. Nach dem Antragsdatum erhält A eine Rückerstattung des Kaufbetrages des PCs (Fall 1: bewusstest Rücksenden im 14-tägigen Rückgaberecht; Fall 2: Garantie oder Gewährleistungsanspruch wegen Defekt; Fall 3: Beschädigung des Pakets durch das Transportunternehmen; Fall 4: Verlust des Pakets durch das Transportunternehmen).
Wird das Geld als Einkommen oder als Vermögen angerechnet?
Bitte möglichst anhand Gesetze oder anhand "Fachliche Weisungen zum SGB II" argumentieren und entsprechende Paragraphen oder Seitenzahl angeben.
Fachliche Weisungen zum SGB II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-1…23_ba044381.pdf
Danke - Enomine