Mein derzeitiger Aufenthaltsort ist ein Büro, in dem ich auch übernachte. Der Vermieter duldete dies, die Vertragsbeziehung ist ein gewerblicher Mietvertrag.
Mein Status ist "ohne festen Wohnsitz, aufgrund verschiedener Umstände. Nun bin ich gezwungen Bürgergeld nebst Unterbringungskosten zu beantragen. Letzteres schließt sich, aufgrund des gewerblichen Mietvertrages formal aus. Schlaf- und Wohngelegenheit habe ich mir zurecht gemacht, auch gibt es einen ausreichenden sanitären Bereich.
Gibt es eine Möglichkeit die faktische Wohngelegenheit feststellen zu lassen und in einer Karenzeit Unterkunftkosten erstattet zu bekommen?