Ich wohne seit 12 Jahren in meiner Wohnung und Guthaben der Betriebskostenabrechnung wurde stets mit der Miete verrechnet.ferner wird Miete direkt vom Jobcenter an die Wohnungsgesellschaft gezahlt seit 12 Jahren.
Nun ist es plötzlich so,dass das Jobcenter von mir die Rückzahlung des Guthabens fordert,obwohl ich extra nochmal von dem Vermieter bestätigen ließ,dass KEINE Gutschrift oder Auszahlung an mich erfolgte und dass das Guthaben dem Mieterkonto angerechnet wird und mit der Miete verrechnet werden kann.alle Nachweise,mieterkontoauszug und die nochmal extra Bestätigung wies ich stets innerhalb weniger Tage dem Job Center nach .
Ist es rechtens dass die nun dieses Guthaben,was nie an mich geflossen ist sondern dem Mietkonto gutschreiben wurde,mir plötzlich vom Regelsatz abgezogen werden soll?
Die ganzen Jahre davor würde auch immer direkt zwischen Jobcenter und Vermieter verrechnet.