Hallo,
ich habe das Bürgergeld auslaufen lassen und erhalte es seit 2 Monaten nicht mehr.
Nun ist mir aufgefallen, dass ich an meinen Energieversorger über Monate hinweg mehr Geld gezahlt habe, als ich im Weiterbewilligungsantrag angegeben habe.
Frage daher: Kann ich trotz dem beendeten Bürgergeldbezug diese Kosten für den Vergangenen Bezugszeitraum noch einreichen, sodass mir das noch nachüberwiesen wird?
Falls es möglich ist: Wie lange geht sowas? (klar: wenn abschl. EKS eingereicht wurden gehts auf jeden Fall nicht).
Viele Grüße!
Heiky