Ich betreue eine Dame, die aus der Ukraine kommt. Sie erhielt vom JC die Info, dass ihr Bürgergeld für einen Monat um 10% gekürzt wird, da sie einen Beratungstermin am 22.04.2024 nicht wahrgenommen hat. Sie wusste nichts von diesem Termin. Auf Rückfrage wurde ihr mitgeteilt, dass die Einladung mit Datum vom 15.04.2024 an sie verschickt wurde. Dieser Brief ist aber nie bei ihr angekommen. Hat sie eine Chance, Widerspruch gegen die Sanktion einzulegen?
Sanktion bei versäumten Meldetermin - Brief nicht angekommen
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Katharina -
25. April 2024 um 11:21 -
Erledigt
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Einfach Widerspruch einlegen, dabei auf Nichterhalt der Einladung hinweisen. Abwarten. Fertig.
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Auch darauf hinweisen, dass die Post mittlerweile sehr lange braucht. Oftmals dauert es 10 Tage bis ein Brief überhaupt ankommt.
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Der 22.4. war am Montag. Ich glaube nicht, dass das bereits ein Sanktionsbescheid ist. Das ist dann entweder eine Folgeeinladung oder einfach eine Anhörung. Da kann sie sich zu den Gründen äußern, damit es erst gar nicht zur Sanktion kommt.
Lade das Schreiben mal bitte hoch!
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Es ist eine Folgeeinladung und Gelegenheit sich zu äußern. D.h. es handelte sich also nur um die Androhung der Sanktion, welche aber noch abwendbar ist. Danke!
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