Trotz Krankschreibung Arbeiten?

  • Ich würde gern eine Bezieherin von Brügergeld, die aus psychischen Gründen krankgeschrieben ist, für 3 Stunden in der Woche beschäftigen. Ist das erlaubt? D.h. darf sie arbeiten und mit dem Mindeslohn von 13,50 bezahlt werden?

    Ich bin gespannt, ob mir jemand antwortet und würde mich sehr darüber freuen.

  • Eine Krankschreibung ist keine Arbeitsverbot, grundsätzlich wäre es also möglich.

    Ist denn die Tätigkeit bei dir anders als beim anderen AG, so dass die psychische Erkrankung auch eine Tätigkeit bei dir zulassen würde obwohl sie der Arbeit beim anderen AG nicht nachkommen kann?

  • Wie Pikary bereits geschrieben hat, schließt die AU die Arbeitstätigkeit nicht aus.

    Es kann allerdings ein Nachteil für Dich als Arbeitgeber sein, falls irgend etwas passiert, das durch die Erkrankung ausgelöst wurde, von der Du wusstest.

    Je nach Art der Tätigkeit kann das total unproblematisch sein. Falls man z.B. Jemand mit Depressionen 3 Stunden die Woche unter Aufsicht im Laden aushelfen lässt oder schaut, ob die Person es schafft in der Zeit konzentriert im Haushalt, im Buro etc. zu helfen, wird nur wenig passieren können womit die Person sich oder andere schädigen kann.

    Bei Jemand mit einer harten Borderlinestörung oder einer ansteckenden Erkrankung könnte das dann aber wieder ganz anders aussehen...je nach Situation.

    Du musst für Dich entscheiden, ob es ein zusätzliches Risiko geben könnte, das Du nich verantworten kannst bzw. willst.

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