Ich würde gern eine Bezieherin von Brügergeld, die aus psychischen Gründen krankgeschrieben ist, für 3 Stunden in der Woche beschäftigen. Ist das erlaubt? D.h. darf sie arbeiten und mit dem Mindeslohn von 13,50 bezahlt werden?
Ich bin gespannt, ob mir jemand antwortet und würde mich sehr darüber freuen.