Bürgergeld Antrag - Nutzungsentschädigung für Haus mit Nichte

  • Hallo zusammen, ich hätte da mal eine frage.

    Und zawar bewohnen wir ein Haus (130qm) Meine Frau , 3 Kinder und Ich.

    Mietsvertrag zwischen meiner Mutter und uns seid 2013, 2017 ist meine Mutter vertorben, jetzt habe ich und meine Nichte (2017) zu gleicher masen geerbt 50 zu 50.

    Wir Wohnen aber weiter hin in diesem Haus und zahlen an meiner Nichte eine Nutzungsentschädigung, für das Haus. Wir sagen immer das ist Miete (810 Euro Warm) für das Haus.

    Bin jetzt leider Krank geworden, bin Ausgesteuert AGL1 läuft am 28.05.2024 aus. So das ich jetzt Bürgergeld beantragen musss, kann ich dem Jobcenter den Nutzungsentschädigungsvertrag für die Unterkunft mit einreichen.

    lg

  • Ist denn ein neuer Mietvertrag geschlossen worden oder ist der bisherige geblieben, wie der mit der Mutter abgeschlossen war und jetzt durch die Erben ersetzt wurde (also du und deine Nichte).

    Wie hoch war die Miete, als der Mutter das Haus alleine gehört hatte? Das ist interessant, weil dir das Haus jetzt zu 50% gehört und somit auch selbstgenutzes Eigentum wäre.

    Von der Höhe der "Miete" dürfte es keine Probleme geben.

  • Hallo Pik:Ary

    die miete war 1150 Euro ( Kaltmiete) als meine Mutter noch lebte.

    Ja es wurde ein neuer Nutzungsentschädigungs Vertrag am 01.10.2017 gemacht, habe alle Verträge im Ordner.

  • Das doppelte von 810 Euro sind aber 1620 Euro. Woher kommt diese eklatante Differenz, wenn dir doch 50% gehören? Und wieso wird die Erbauseinandersetzung nicht betrieben?

  • Hallo Tamar

    die Kaltmiete heute ist 610 Euro plus 200 Euro Heizung usw. = 810 Warmmiete

    vorher 1150 Kaltmiete bei der Mutter.

    macht eine Differenz der kaltmiete von 35 euro.

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