Vorläufige Zahlungseinstellung wegen Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach Hausbesuch

  • Hallo. Wie kann ich den Verdacht abwenden ?

    Zum Thema. Mein ex Partner und ich haben 3 gemeinsame Kinder, ich bin nach mv gezogen, sein Wohnsitz ist noch in Berlin. Wir verstehen uns super und hatten gelegentlich s... dabei entstand ein weiteres Kind. Da er nah bei seinen Kindern sein möchte hat er sich hier in meinen Ort Arbeit und Wohnung gesucht. Praktischerweise ( zwecks Umgang und Co mit Kids) hat er sich im selben Aufgang wie wir wohnen eine Wohnung angemietet.

    Sein Umzug Fand aus finanziellen Gründen noch nicht statt. Dementsprechend hab ich ihn ab und an bei uns auf dem Sofa übernachten lassen um einfacher zur Arbeit zu kommen . Das war aber nur ab und an . Dementsprechend hatte er paar Klamotten hier. Ausgerechnet dann stand hier das jobcenter. Und unterstellt uns jetzt eine Verantwortungs und einstehensgemeinschaft, wir sind kein Paar, werden es auch nicht mehr, wohnen nicht zusammen, und unterstützen uns auch nicht mit Geld in irgendeiner Hinsicht. Wir sehen uns auch nur noch zwecks Umgang mit den Kids. Wie gehe ich am besten vor. ? Ich hatte schon mal erläutert warum Kleidung hier zu Finden war und Kosmetik im Bad stand. Leider hatte ich nicht explizit mitgeteilt das wir kein Paar sind und so weiter, dies hab ich nun nachgeholt, das wir uns so nicht unterstützen und so.

    Wie gehe ich vor wenn sie mir das immernoch nicht glauben wollen ? Ich weiß echt nicht mehr weiter . Zahlungen wurden vorläufig eingestellt. Aber die Miete muss doch irgendwie gezahlt werden sonst landen die Kinder und ich noch auf der Straße


    was tu ich dann

  • Ob ihr ein Paar seid oder nicht, wollte der Bedarfsermittlungsdienst des Jobcenters herausfinden und hat bei seinem zufälligen Besuch einen Volltreffer gelandet - der Verdacht einer Partnerschaft muss also vorher schon bestanden haben, den es dann zu bestätigen oder widerlegen gab.

    Aus deinen Erzählungen würde ich leider auch zu keinem anderen Schluss kommen. Kleidung und Kosmetik des Vaters in der Wohnung der Mutter, wo auch die gemeinsamen Kinder leben ist schon zumindest ein sehr starkes Indiz.

    Warum hast du nicht explizit darauf hingewiesen, dass ihr kein Paar seid? Ich frage, weil du das explizit hier anmerkst.

  • Ich weiß auch nicht ich war total erschrocken als diese vor der Tür standen. Zudem hatte meine kleine die ganze Zeit geweint und ich war garnicht bei der Sache. Hatte denen aber erklärt das er hier nicht lebt sondern nur ab und an übernachtet hat. Er hat ja trotzdem seinen eigenen Wohnsitz andere meldeadresse und alles ich verfüge über nichts von ihm und andersherum

    Wie gehe ich denn jetzt vor ? Muss ich mir einen Anwalt nehmen ? Welchen? Ich kenne mich überhaupt nicht aus

  • Wenn er in MV arbeitet und nur ab und zu bei dir schläft, aber noch keine neue Wohnung bezogen hat, wo hat er sich in der übrigen Zeit aufgehalten? In Berlin doch sicher nicht, wenn er täglich arbeiten muss?


    Sorry, aber so geht das nun wirklich nicht. Man kann doch nicht die Vorteile des Getrenntlebens nutzen wollen, obwohl man zusammen wohnt. 4 gemeinsame Kinder sprechen doch wohl für sich. Dann mag er bitte auch finanziell dafür einstehen.

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