Anrechnung der Steuerrückzahlung und Gebühren für Steuerberatung

  • Hallo,

    hoffentlich könnt ihr mir helfen und die Situation erklären.

    Ich habe 726 Euro als Steuerrückzahlung bekommen, musste aber 145 Euro (20%) als Steuerberatungsgebühren (TaxFix App) bezahlen.

    Wird das Jobcenter die Gebühren befreien und berücksichtigen 726 - 145 = 581 als Anrechnungsbetrag nutzen?

    Oder werde ich das Geld von Gebühren eigentlich verlieren und den Gesamtbetrag (726 Euro) in kommenden Monate gekürzt haben?

    Vielen Dank alle im Voraus und sorry für die Fehler auf Deutsch.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tiago

  • Ins Konto sind ''€726" von Finanzamt überwiesen und eine automatische Abbuchung von ''€145'' für den Steuerberater, ich habe sogar eine digitale Rechnung dafür bekommen.

  • Dann werden die 726 Euro angerechnet. Die Ausgabe für Steuerberatung ist unnötig und daher nicht abzuziehen:


    Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank


    Zitat

    Von einer gem § 11 SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigenden Steuererstattung ist das Steuerberaterhonorar für die Anfertigung der Steuererklärung nicht als mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgabe iS des § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2 aF bzw § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2 nF abzusetzen. (Rn.19)

  • Steuerberatergebühren für private Steuererklärungen kann man generell nicht geltend machen, auch nicht gegenüber dem Finanzamt.

    Früher konnte man diese noch als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung zum Abzug bringebn, diese Regelung ist aber vor ein paar Jahren zurückgenommen worden. Der Gesetzgeber sieht diesen Abzug nicht als notwendig an, daher werden diese auch - vermutlich - beim SGB II nicht berücksichtigt.

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