Nabend,
ich habe eine "nette" Sachbearbeiterin, die mich alle paar Wochen bzw. bis zu 2-3x im Monat einlädt, um mit mir eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen bzw. über meine berufliche Zukunft / Perspektive zu sprechen. Nachdem ich vor 4 oder 5 Jahren mal eine EGV unterschrieben hatte, wurde ich wöchentlich bombardiert, dass ich ja mind. 30 oder 40 Berwerbungen pro Monat zu schreiben hätte und deshalb bei nicht Vorlage eine Sanktion bekäme. Daher weigere ich mich erfolgreich seitdem eine EGV zu unterschreiben, was ihr bestimmt nicht schmecken dürte. Aber das ist nicht das Hauptproblem:
Vor 2 Jahren habe ich einen Antrag auf Erwerbungsminderungsrente gestellt, der durch ein Gutachten in einem Krankenhaus abgelehnt wurde. Das war ein Arzt, der für die Deutsche Rentenversicherung Gutachten anfertigt. Davor war ich schon x mal beim "Amtsarzt", der immer wieder bestätigte, dass ich durch meine chronische Darmerkrankung ( Morbus Crohn ) nicht mehr voll einsatzfähig bin, immer eine Toilette in der Nähe haben muss etc. und ich mit dem Minijob aktuell auch psychisch genug "belastet" bin.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht ausreichend ist, wenn ich für das JobCenter telefonisch und per Post erreichbar bin? Darf die Sachbearbeiterin mich ständig zu Gesprächen antazen lassen? Diese Einladungen, die per "gelben Umschlag, wie vom Gericht" wöchentlich eintrudeln, belasten mich auch psychisch sehr! Das habe ich meinem behandeldem Arzt auch gesagt und er meinte, dass ich das so dem JobCenter mitteilen soll und jetzt möchte die Sachbarbeiterin dies mit einem schriftlichen "Gutachten" vom Arzt belegt haben.
Aber wie gesagt, reicht es rechtlich aus, dass die Sachbarbeiterin mich ja postalisch erreichen kann und auch meine eMail-Adresse und Telefonnummer hat?
Zu Corona-Zeiten waren ja telefonische "Vorladungen" auch ausreichend.
Ich danke euch für eure Hilfe!!