Wohnung unangemessen - Umzug und Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen.

    Folgenes Problem. Ich lebe mit einem Mann in deiner BG, wir sind kein Paar. Jetzt ist es so, das der Wohnraum für uns zu groß ist. Wir müssen laut JC ausziehen. Nun wollte ich mir eine Wohnung suchen und das Jc sagt, ich darf nicht ausziehen. Ich könnte ja mit meinen BG-Partner weiter zusammen wirtschaften. Ist das so rechtens? Das hieß ja, ich darf nie im Leben hier ausziehen.

    Eine andere Sache. Darf man sich einfach so vom JC abmelden? Es geht nicht um mich.

    Dankeschön

  • Wenn ihr kein Paar seid, warum werdet ihr dann vom Jobcenter als gemeinsame Bedarfsgemeinschaft geführt?

    Ist man nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen, kann man sich selbstverständlich beim Jobcenter abmelden.

  • Wir wurden als Einstehendsgemeinschaft eingestuft, weil wir uns gegenseitig manchmal mit Geld ausgeholfen haben und ich ein Auto für ihn auf meinen Namen angemeldet habe. Anfangs waren wir eine WG, er ist Hauptmieter in der Wohnung und ich Untermieter, ich habe meinen Teil der Miete ihm gegeben und er hat die Miete zusammen dem Vermieter überwiesen. So haben wir es 6 Jahre gemacht. Dann haben die gesagt, wir wären eine BG. Ich hatte auch Zugriff auf sein Konto. Er kann nicht richtig lesen und schreiben, da habe ich geholfen.

    Mein Mitbewohner stockt mit BG auf, was er aber nicht mehr will. Er würde sich ja auch eine Wohnung suchen müssen, weil die Jetzige ja zu groß ist.

  • Eine Trennung kann niemand verbieten. Wenn ihr tatsächlich getrennte Wege gehen wollt, dann such dir was, was für eine Person angemessen ist und kläre das nochmal mit dem Jobcenter, dass ihr euch trennt und du ausziehen willst.

  • Ich habe mit dem JC telef. als ich eine Whg. gefunden habe. Dann hat die mir gesagt, ich kann nicht ausziehen. Ich soll beweisen, das wir nicht mehr zusammen wirtschaften und ich soll nen Antrag auf Umzug stellen, der wohl abgelehnt wird. Sie habe mit der Teamchefin darüber gesprochen und die sagte das Gleiche.

  • Ja das mit diesen Kostensenkungsbescheide ist übel.

    Ich lebe mit meiner Mutter in einer WG. Sie hat 2 Zimmer und ich auch. Wir sind beide Schwerbehindert haben beide Pflegegrad und sind Rentner. Beide haben wir eine schwere Gehbehinderung. Ich zahle 437,50 Miete (Mein Anteil) da sind aber alle Hausnebenkosten drin. Bis auf Gas und Strom und habe ca 43 QM auf denen ich lebe.

    Wenn wir umziehen müssten so wären die Kosten doppelt so hoch. Aufgrund meiner Behinderung habe ich Anspruch auf 60-65 QM, wenn ich alleine wäre. Wir reden also von einer Kostenerhöhung und nicht Senkung. Auch wenn das einfache Mathematik ist, haben da manche Sachbearbeiter wohl ihre Probleme mit :)

    Fakt ist wenn die Kostensenkung in Kraft tritt verlieren wir unsere Wohnung. Und dann?? Die nächste Brücke? Ich finde es der Hammer das man nicht im Vorfeld bei Ankündigung in den Widerspruch gehen kann. Nein es müssen erst zwei ältere Menschen Obdachlos werden.

    Wo ist das OK ? Aber Menschen zählen ja leider nichts mehr.

  • Bacchulus - Dein Kommentar hat überhaupt nichts mit dem Sachverhalt in diesem Post zu tun.

    Unabhängig davon hast Du Informationen und Aufforderungen von Deinem Jobcenter erhalten mit Fristen.

    Bitte lies Dir nochmal durch, was Dein Jobcenter Dir geschrieben hat!

    Deine Aufforderung zur Mietsenkung sollte Fristen und mögliche Optionen aufbieten!

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