Hallo zusammen.
Ich habe die gleiche Situation wie hier: Einkommenssteuererklärung nach Jahren einreichen
Das JC will Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre, sogar bis vor den Bezug sehen, angegeben sind 6 Jahre.
Mich würde nun einfach interessieren, ob dies ohne Weiteres rechtmäßig ist, dann reiche ich sie natürlich ein.
Oder ob es irgendeine Regel/Vorschrift gibt, für eine zeitliche Begrenzung.
Ähnlich wie beim damaligen Threadersteller drängt sich einfach die Frage auf, was der Steuerbescheid aus dem Jahr z.B. 2020 mit der WB 2024 zu tun hat oder der abschließenden Bewilligung für 2023 etc.
Wäre toll, wenn mir jemand sagen kann, ob das einfach so seine Richtig- und Rechtmäßigkeit hat oder ob ich ohne Nachteile einen kürzeren Zeitraum einreichen kann.
Da ich ein Gewerbe betreibe, muss ich auch EKS machen und Belege als Nachweise vorlegen.
Bisher habe ich bei Rechnungen, die ich bekommen habe und bei Rechnungen, die ich gestellt habe, einige Schwärzungen gemacht. Bisher hat das JC auch nicht gemeckert.
Jetzt fordern sie plötzlich die Unterlagen noch einmal ausdrücklich ohne jegliche Schwärzung an. Also gar keine.
Kann ich dennoch auf bestimmte Schwärzungen bestehen? Und wenn ja, welche? Ich hatte gelesen, dass eigentlich die Daten vom Kunden oder Lieferanten für das JC eigentlich nicht erforderlich sind. Es muss erkennbar bleiben, dass es eine betriebliche Ausgabe bzw. Einnahme ist und der Gesantbetrag. Aber welche Kundennummer ich jetzt bei einem Lieferanten habe, dessen Handelsregisternummer, Telefonzeiten, E-Mails oder EInzelpreise für ein Produkt? Geht das das JC etwas an im Sinne der Erforderlichkeit?
Hat dazu jemand Erfahrungen?
Informationen gehören alle in ein Thema