Kostensenkungsaufforderung - Mietkosten zu hoch

  • Hallo zusammen an dem schönen Tag, bei uns jedenfalls :)

    folgendes erst einmal zur Situation.Ich wohne seit über 7 Jahren in meiner Wohnung.Durch eine schwere Krankheit und deren Folgen,bin ich leider schon länger in Hartz 4/ Bürgergeld Bezug.Vor der Krankheit war ich 1 Jahr hier durchgehend arbeiten. Ich zog von einem Bundesland in ein anderes.

    Meine Wohnung wurde mir damals vom Jobcenter genehmigt und deshalb denke ich mal das sie als angemessen galt.Die Miete betrug immer um ca. 400 € (410 €, 401 €, 395 ,€ 385 €). Ab 01.06.2024, ist sie wieder auf 410 € gestiegen. Auf einmal, ich muss dazu sagen das ich eine neue Sachbearbeiterin für die finanziellen Angelegenheiten habe, soll ich die Mietkosten senken.

    Laut Mietspiegel bzw. als Angemessen gilt hier eine Wohnung mit maximaler Miete und Nebenkosten von 353 €. Da lache ich nur,so eine Wohnung bekommt man selbst hier nicht,obwohl es günstiger ist als anderswo. Das kann doch nicht sein das ich insgesammt (versuchte trotz gesundheitlicher Probleme wie geschrieben, zu arbeiten) nach 5 Jahren plötzlich die Mietkosten senken muss. Gerade jetzt in der problematischen Zeit, in der sich alles verteuert. Das fällt dem Jobcenter echt früh ein.Hat dann die ehemalige Sachbearbeiterin alles falsch berechnet, da es bei Ihr ja nie solche Aufforderungen gab.

    Ich gehe auf die 60 zu, ich lebe gern in meiner Wohnung,komme super mit den Nachbarn aus, und nun soll ich die Kosten nach der langen Zeit senken oder mir eine günstigere Wohnung suchen ? Zudem ob das noch wirtschaftlich ist, da das Jobcenter den Umzug zahlen müsste wenn sie ihn verlangen, das ist zu beweifeln. Auserdem durch meine gesundheitlichen Probleme kommt es eh bald dazu das ich gar nicht mehr erwerbsfähig bin.Naja jetzt habe ich erst einmal bis November Zeit. Aber wie soll ich die Kosten noch senken, ich bekomme ja durch wirtschaftliches Verhalten immer wieder Nebenkosten zurück bezahlt. Dieses Jahr sind es wieder 200 € die ans JC zurück gehen.

    Was meint Ihr zu der Situation, interessiert mich sehr.

    Danke schonmal für Eure Antworten.

    cu Gerd

  • Die letzten Jahre gab es während Conona und bei Einführung des Bürgergeldes immer Sonderregelungen, wonach eine Kostensenkungsaufforderung nicht möglich war. Jetzt, nach Ablauf des ersten Jahres Bürgergeld ist das halt wieder möglich und anscheinend sind die Angemessenheitsgrenzen in deiner Gemeinde niedriger als deine tatsächliche Miete. Das hat überhaupt nichts mit der Sachbearbeiterin zu tun, die muss sich nunmal an die Vorgaben der Gemeinde zu den Mietpreisen halten.


    Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast, die dich an einem Umzug hindern, dann weise das nach, Wenn es keinen angemessenen Mietraum gibt, dann weise das auch nach. Für sowas gibt es ja die Kostensenkungsaufforderung, nämlich mit dem Jobcenter in Dialog zu treten, ob eine Senkung überhaupt möglich ist. Du solltest auch darauf hinweisen, dass deine realen Kosten aufgrund der ständigen Betriebskostenguthaben in Wirklichkeit auch noch ein Stück geringer sind (200 : 12) und dass ein Umzug aufgrund der damit verbundenen Kosten, für das JobCenter finanzieren müsste, unwirtschaftlich ist.


    Sollte es trotzdem ab November zur Kostensenkung kommen, kannst du die Differenz erstmal selbst zahlen und mit Widerspruch und ggf. Klage dagegen vorgehen.


    Dass es Erwerbsminderung gibt, darauf würde ich mich nicht verlassen. Die Hürden dafür hat die Deutsche Rentenversicherung echt hoch gebaut.

  • Hallo Tamar, vielen Dank erst einmal für Deine Antwort.

    Bei Corona liegst du falsch, ich bin im Mai 2018 sehr schwer krank geworden, und da gabs Corona und Sonderregeln noch nicht.Danach war ich knapp 2 Jahre erst mal wech vom Fenster Das Jobcenter durfte demnach sehr wohl etwas ändern, hat aber alles aktzeptiert.Und mit der neuen Sachbearbeiterin.Es fällt halt sehr auf im Vergleich zu den anderen 2 Sachbearbeitern die ich in der Zeit hatte, das Sie extrem alles kleinlichste ausschöpft. Mir wurde von einem anderen Sachbearbeiter gesagt, das auch sie einen kleinen Spielraum haben, und nicht alles auf die Goldwaage legen müssen.

    Ist auch nicht die einzigste Angelegenheit wo Sie so penibel ist.Aber ok, ich habe schon längst einen Anwalt eingeschaltet, da wie geschrieben einige Dinge bei eben dieser Sachbearbeiterin falsch liefen. ZB. 3 mal habe ich mittlerweile einen Abschlagsplan für 2024 Ihr zugesandt, 2 mal komplett meine Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten bei Ihr abgegeben, und trotzdem bezahlt Sie/Jobcenter seit Februar 2024 keine Heizkosten. Angeblich wegen fehlender Unterlagen, das JC hat aber allle Unterlagen 100% sicher.Ist aber alles beim Anwalt hinterlegt. Die Gelegenheit sich zu meinem Wiederspruch zu äußern, läuft am 26.05.2024 aus.Mittlerweile habe ich erst vor ein paar Tagen wieder einen vorläufigen Bescheid bekommen, da sich wie ich auch schon schrieb, die Miete angehoben wurde.Heizkosten sind aber wieder nicht mit berechnet.

    Schon seit Oktober 2023 bis Januar 2024,hat diese Sachbearbeiterin die Miete und Nebenkosten ohne etwas zu beanstanden aktzeptiert.

    Das ganze mit der Kostensenkung, fiel Ihr, dem JC ja jetzt erst im Februar ein.Also sry, ich finde das halt sehr merkwürdig.

    Es hat sich auch schon das zuständige JC der Region bei mir gemeldet, warum weis ich nicht. Ihnen habe ich auch einen Abschlagsplan zusenden müssen/sollen, was ich dann auch gemacht habe.Einen Anruf vom Abteilungsleiter meines JC hatte ich auch schon zu dieser Sache, aber den habe ich auf meinem Anwalt verwiesen er ist ja im Kontakt mit Ihm, und ich will nichts falsches sagen.

    Jo, das noch zu dieser Sache.Ich will von meiner Seite her sehr gern ohne dieses Theater auskommen, so wie es Jahrelang auch sehr gut lief.Naja wer sich zusätzlich Arbeit macht,soll sie auch erledigen.

    Ok, läuft ja alles über den Anwalt, ich kann jetzt nur abwarten un Tee trinken. Aber eins ist sicher, wenn die Sachbearbeiterin alles in kleinstem Detail nach den Vorgaben erledigt, dürfte Ihr aber auch bewusst sein, das laut SGB II Heizkosten übernommen werden müssen.

    Da kommt am Ende eine grössere Rechnung für das JC zusammen, das ist sicher.


    Achso noch ein kleiner Zusatz schnell

    "Das hat überhaupt nichts mit der Sachbearbeiterin zu tun, die muss sich nunmal an die Vorgaben der Gemeinde zu den Mietpreisen halten"

    Hat Sie dann aber von Oktober 2023 bis Februar 2024 nicht getan, und wurde vor Oktober 2023 vom Jobcenter auch nicht beachtet. Bin ja nicht erst seit 5 Monaten bedingt arbeitsfähig.

    "Dass es Erwerbsminderung gibt, darauf würde ich mich nicht verlassen. Die Hürden dafür hat die Deutsche Rentenversicherung echt hoch gebaut."

    Dazu habe ich ein Attest, das ich nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Klar falle da gerade rein mit mindestens 3 Stunden arbeiten am Tag.

    Übrigens,ich hatte einen super Job, wenn das mit dem gesundheitlichen Mist nicht wäre, könnte ich dort jederzeit wieder anfangen.Der Chef der Firma würde mich sofort einstellen.Sehr schade, denn mir fällt die Decke hier auf den Kopf.

    Das noch dazu :)

    cu Gerd

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Bei Corona liegst du falsch, ich bin im Mai 2018 sehr schwer krank geworden

    Ich habe nicht alle gesetzlichen Regelungen seit 2018 aufgeführt. Erstmal gab es sowieso schon immer eine Schonfrist von 6 Monaten im Gesetz und wenn du akut krank warst, hat man wahrscheinlich darauf Rücksicht genommen. Im Prinzip ist das auch völlig egal, was früher war.


    Mir wurde von einem anderen Sachbearbeiter gesagt, das auch sie einen kleinen Spielraum haben, und nicht alles auf die Goldwaage legen müssen.


    50 Euro im Monat sind aber keine Kleinigkeit.


    .Ist aber alles beim Anwalt hinterlegt. Die Gelegenheit sich zu meinem Wiederspruch zu äußern, läuft am 26.05.2024 aus.Mittlerweile habe ich erst vor ein paar Tagen wieder einen vorläufigen Bescheid bekommen, da sich wie ich auch schon schrieb, die Miete angehoben wurde.Heizkosten sind aber wieder nicht mit berechnet.


    Wenn du einen Anwalt hast, der sich darum kümmert, dann ist es doch gut und alles wird geklärt werden. Hat aber jetzt auch nichts mit der Kostensenkungsaufforderung zu tun.


    Schon seit Oktober 2023 bis Januar 2024,hat diese Sachbearbeiterin die Miete und Nebenkosten ohne etwas zu beanstanden aktzeptiert.


    Logisch. Bis 31.12.23 galt auch noch die Karenzzeit. Und da die jetzt in einer Vielzahl von Fällen, die seit 1.2.23 Bürgergeld bekommen haben, weggefallen ist, werden die Fälle nach und nach bearbeitet. Das ist doch logisch, dass das nicht alles gleich im Januar 24 zu schaffen war.


    Dazu habe ich ein Attest, das ich nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Klar falle da gerade rein mit mindestens 3 Stunden arbeiten am Tag.


    Die Rentenversicherung ist garantiert nicht an ein Attest irgendeines behandelnden Arztes gebunden. Dann würden garantiert sehr viele Menschen Rente bekommen. Die haben eigene Gutachter. Und deren Gutachten ist für die DRV maßgeblich.

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