Trennung mit Auszug vom Ex-Partner - Bürgergeld Anspruch bei bestehendem Mietvertrag für neue Wohnung

  • Hallo zusammen,

    Wie sieht es aus wenn man sich trennt? Der eine Teil ging arbeiten (Geringverdiener), aber vom Amt weg mit Wohngeld und KZ. Nun trennt sich der eine vom andern, möchte ausziehen.

    Aber Vermieter lässt kein Aufhebungsvertag zu. Es sollen beide kündigen, wenn aber die eine Partei auszieht, weiter im Mietvertrag bleibt zahlt er die Hälfte der Miete und deine neue Miete.

    Aber der andere muss ja Bürgergeld beantragen. Kommt das Amt dennoch für alles andere auf, auch wenn der andere auszieht in eine neue Wohnung und im Mietvertrag stehen bleibt?

  • Aber der andere muss ja Bürgergeld beantragen. Kommt das Amt dennoch für alles andere auf, auch wenn der andere auszieht in eine neue Wohnung und im Mietvertrag stehen bleibt?


    Wenn der Nachweis des Auszuges erbracht wurde: ja. Eine vertragliche Trennung wäre aber trotzdem besser.

  • Natürlich wäre es besser nur werden einem Steine in den Weg gelegt sodas man keine große Chance hat und klagen ist das letzte was man will.

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