Bürgergeld Erstantrag - Umzug von Mietwohnung in Eigentum

  • Hallo zusammen,

    ich erkläre meine Situation mal so einfach wie möglich:

    Noch beziehe ich kein Bürgergeld.

    Anfang April habe ich für eine Eigentumswohnung Eigenbedarf bei den Mietern angekündigt und ziehe im Juli dort ein.

    Meine jetzige Wohnung ist zum 31. Juli gekündigt, weil das nicht früher ging.

    Ich kann also den Umzug nicht vermeiden.

    Jetzt, im Mai, bin ich in der Verlegenheit, Bürgergeld zu brauchen, und frage mich:

    Kann mir das Jobcenter Sanktionen etc. auferlegen, da ich vorher keine Genehmigung für den Umzug eingeholt habe?

    Die neue Wohnung ist im gesetzlichen Rahmen für eine Person (bis 130 qm) und ihre Kosten belaufen sich auf 400 bis 536 Euro im Monat, also auch bei eigener Nutzung.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Viele Grüße

    Ninja :/

  • Geht es dir nur um den Mai? Ist die Eigentumswohnung noch schuldbelastet? Wenn ja: wie hoch sind die Schulden und welcher Wert der Immobilie steht dagegen? Noch ist die Immobilie nicht selbst bewohnt und zählt daher nicht als geschütztes Vermögen. Gibt es weiteres Vermögen?

  • Danke für die Rückfragen, habe ich jetzt erst gesehen.

    Keine Schuldenbelastung. Und Meines Wissens ist die Wohnung selbst bewohnt auch geschützt. Weiteres Vermögen nicht vorhanden. Meine Frage bezieht sich hauptsächlic auf den Umzug.

    Es geht um den Bedarf ab Mai.

  • Wie kann die Wohnung im Mai selbst bewohnt sein, wenn du erst im Juli einziehst?


    Und wie kann es für eine schuldenfreie Wohnung monatliche Kosten von 400 bis 536 Euro im Monat geben? Das sind ja dann nur die reinen Nebenkosten und vielleicht ein bisschen Investitionsrücklage?!


    Wie hoch sind denn deine jetzigen Unterkunftskosten? Letztlich ist es so: du brauchst keine Genehmigung, um in dein Eigentum zu ziehen. Aber: wenn die monatlichen Kosten höher sind als für eine für eine Person angemessene Mietwohnung (Richtwert 45 bis 50qm), dann wird man früher oder später nicht mehr die vollen Kosten berücksichtigen.

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