Hallo zusammen,
ich erkläre meine Situation mal so einfach wie möglich:
Noch beziehe ich kein Bürgergeld.
Anfang April habe ich für eine Eigentumswohnung Eigenbedarf bei den Mietern angekündigt und ziehe im Juli dort ein.
Meine jetzige Wohnung ist zum 31. Juli gekündigt, weil das nicht früher ging.
Ich kann also den Umzug nicht vermeiden.
Jetzt, im Mai, bin ich in der Verlegenheit, Bürgergeld zu brauchen, und frage mich:
Kann mir das Jobcenter Sanktionen etc. auferlegen, da ich vorher keine Genehmigung für den Umzug eingeholt habe?
Die neue Wohnung ist im gesetzlichen Rahmen für eine Person (bis 130 qm) und ihre Kosten belaufen sich auf 400 bis 536 Euro im Monat, also auch bei eigener Nutzung.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Ninja