Tochter Ausbildung - Arbeitsunfähigkeit - Umzug eigene Wohnung U25

  • Hallo Community,

    ich bin eine alleinerziehende, berufstätige Mama und habe viele Fragen um das Thema U25-Auszug.

    Wir beziehen kein Bürgergeld; leben aktuell von meinem Gehalt und Kindergeld und UH des jüngeren Geschwisterkindes.

    Meine Tochter (19) hat von ihrer Psychiaterin eine Empfehlung bekommen, den Hausstand zu verlassen. Sie ist psychisch stark belastet, leidet unter Depressionen, Misophonie (was das Leben in unserer Mietwohnung mit lauten Nachbarn für sie unerträglich macht). Ein Umzug der gesamten Familie in eine ruhigere Wohnung ist wegen mangelnden Angeboten und zu hohen Preisen schlichtweg unmöglich. Es gibt da mehrere Baustellen abzuarbeiten, vorrangig ist aber erstmal, ihre Wohnsituation zu verbessern. Der nächste Schritt wäre abzuklären, ob sie überhaupt arbeitsfähig wäre oder beim Rententräger eine Gleichstellung/ Behinderung beantragen muss.

    Ich habe unter schwierigsten Bedingungen eine kleine 2-Zimmer-Wohnung bei unserer Hausverwaltung für sie in Aussicht. Nun ist sie mit dem Wohnungsangebot zur Vorlage beim Jobcenter zum Amt und hat sich die Angemessenheit der KdU bestätigen lassen. Gleichzeitig stand in dem Schreiben aber, dass noch kein Antrag auf Bürgergeld gestellt wurde. Daraufhin stellte sie einen Antrag.

    Meine Tochter befindet sich derzeit in einer Berufsausbildung; ist aber schon länger krank geschrieben und wird wohl den Platz aufgeben müssen.

    Die Hausverwaltung hat zwischenzeitlich den Vorvertrag für die Wohnung und die Forderung der Kaution an meine Tochter übersandt.

    Nun habe ich Post vom SB bekommen, da sie ja U25 ist muss ich Bürgergeld beantragen. Das erscheint mir sinnlos, da ich erwerbstätig bin und meine Tochter aktuell ja noch ihre Auszubildendenvergütung/Krankengeld erhält. Aktuell sind wir nicht bedürftig (schrammen an der Grenze lang); aber mit Umzug wird meine Tochter definitiv bedürftig und ich kann sie finanziell nicht unterstützen.

    Fragen: 1. Welche Schritte sind hier sinnvoll, damit meine Tochter die Miete für die zukünftige Wohnung vom JC übernommen bekommt? (Was muss ich tun, um die Antragsvoraussetzungen bestmöglich zu gestalten)

    2. Analog welche Schritte muss ich gehen, damit meine Tochter die Erstausstattung erhält (Antrag weiß ich), aber will ihr durch Unwissenheit kein Bein stellen.

    3. Analog wie beantrage ich das Darlehen für die Kaution?


    Ich konnte bisweilen keine Beratungsstelle ausfindig machen, die mir in dieser schwierigen Lage hilfreiche und zielführende Tips geben könnte.

    :dash habe das Gefühl, in dieser Bürokratie festzustecken und mir selbst überlassen zu sein.


    Sinn und Zweck des Ganzen kann ja nicht sein, dass ich mich jetzt in die Arbeitslosigkeit begebe, nur damit meine Tochter Zugang zu solcher Unterstützung hat und wir letztendlich 3 hilfebedürftige Personen statt einer sind.

  • Als allererstes musst du klären, ob das JC einen wichtigen Grund für den Auszug deiner Tochter bei dir anerkennt. Wenn ja, dann soll sie die Anträge auf Erstausstattung und Kaution stellen und den Mietvertrag unterschreiben.

    Erfahrungsgemäß wird das bei U25jährigen aber eben nicht ganz einfach. Und eine Empfehlung ist nur eine Empfehlung. Kein Zwang.

  • Also wie geschrieben, hat das JC das Wohnungsangebot der Hausverwaltung unterzeichnet. Es gab ein Schreiben vom JC dazu, dass die Miete für angemessen befunden wird. Das war für die Hausverwaltung die Grundlage, überhaupt den Vorvertrag zu schließen.

    Ich weiß nun nur nicht, ob meine Tochter nun noch den Auszug aktiv beantragen muss und wie so ein Bescheid daraufhin im Wortlaut gestaltet sein muss. Die Angemessenheit der KdU wurde bestätigt und die SB hat das Attest der Psychologin auch für die Akte haben wollen.

    Wenn das nun mit dem Auszug von U25 nun erstmal genehmigt ist, frag ich mich halt, wie es weitergeht.


    Sie könnte ja dann theoretisch erst ab Beginn des Mietvertrages Bürgergeld beantragen, weil vorher bin ich ja für sie noch unterhaltspflichtig.

    Wie gehe ich in dem Fall in Bezug auf Kaution und Erstausstattung vor?

  • Ich weiß nun nur nicht, ob meine Tochter nun noch den Auszug aktiv beantragen muss


    Das weiß ich auch nicht. Die Verfahrensweise kenne ich nicht. In meinem JC muss erstmal der für U25 jährige zuständige Vermittler sein OK hinsichtlich des Auszuges geben, vorher guckt sich überhaupt niemand das Mietangebot an.


    Wie gehe ich in dem Fall in Bezug auf Kaution und Erstausstattung vor?


    Du gar nicht. Deine Tochter muss die Anträge stellen. Sie bildet dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft.

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