Hallo liebes Forum,
ich hoffe mir kann jemand hier weiterhelfen.
Es geht um Folgendes:
Ich habe mich Ende März vom Bürgergeld "abgemeldet", da abzusehen war, dass mein Einkommen aus selbststänidger Arbeit ab April höher sein wird um meinen Lebensunterhalt zu decken und ich daher nicht mehr auf Bürgergeld angewießen bin. Der Zufluss vom Jobcenter für den Monat April wurde mir noch überwießen, da der Brief von mir erst Ende März eingegangen ist. Ich bin davon ausgegangen, dass ich einfach das Geld für April wieder zurückzahle und für den Bewilligungszeitraum bis einschließlich März (also ohne April und weniger als 6 Monate) eine EKS einreiche.
Nun fordert mich das Jobcenter auf, eine EKS für bis einschließlich April zu erstellen. Mein Gewinn wird ja dann meines Wissens gemittelt für alle Monate des Bewilligungszeitraums. Ich solle auch das Geld für den Monat April nicht zurückzahlen.
Ich habe mich mMn vom Jobcenter rechtswirksam im Monat März abgemeldet (der Eingang des Briefs war im März), wie kann es sein, dass nur weil Geld ausgezahlt wurde, dieses Recht gebeugt wird?
Ich bedanke mich schon mal für jede Hilfreiche Antwort.