Wohnung zu teuer - Schwangerschaft Mehrbedarf - Zusammenziehen und Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    folgendes:

    Die Wohnung meiner Freundin ist zu teuer.

    Sie ist nun aber schwanger, muss sie (bzw wir) sich jetzt keine Sorgen machen dass sie ausziehen bzw draufzahlen muss? Auch hat sie eine Tochter welche alle 2 Wochen hier für eine Woche ist.


    Es ist eh geplant, dass wir zusammenziehen werden. Allerdings ist meine Meldeadresse in einer anderen Stadt und ich bin auch ALG II Empfänger. Ich werde mich, so schnell wie möglich und es der Vermieter zulässt, hier anmelden. Davor muss ich natürlich meine Wohnung kündigen etc. Braucht alles Zeit.


    Meine Freundin ist Schwanger (9. SSW) deswegen habe ich nun vor, meine alten Zelte (andere Stadt) abzureißen und mit ihr komplett neu zu beginnen. Kurz zu meiner Person, ich bin Anfang 30 ALG II-Empfänger und leider keine Berufsausbildung noch hohen Schulabschluß.

    Durch mein Auftreten und Charakter denke ich jedoch, dass ich mit Sicherheit irgendwo eine Anstellung finden kann. Die Frage ist jedoch:

    ist es sinnvoller zuerst alle möglichen Leistungen und Bonuse durch das Jobcenter einzuverleiben bevor ich einen Job annehme bzgl des Babys?

    welche Ansprüche habe ich als Vater? Gibt es da überhaupt welche?


    Meine ersten Schritte wären diese:

    -meine Wohnung in der anderen Stadt zu kündigen (muss ich mir Sorgen machen dass das Amt die zurückfließende Kaution als Einnahme sieht obwohl die Kaution eh vom Bürgergeld abgezogen wurde?)

    -Mich dann erstmal bei meinen Eltern oder bei meiner Freundin anmelde (je nach dem)

    -(Einen Job suchen. Dadurch dass ich dann keine Miete zahlen müsste, wäre mehr fürs Baby da.)


    Was kann meine Freundin alles für Zuschüsse/Hilfe beantragen? (Sie bezieht auch ALG II)

    Wenn ich direkt die Vaterschaft annehme, hat sie dann weniger Ansprüche weil das Amt dann erstmal mich zur Kasse bitten wird?

    Sollte ich mich erstmal nicht eintragen lassen, damit meine Freundin mehr Hilfe vom Amt erwarten kann? würde dies dann unter Betrug zählen?


    Bin um jeden Rat oder Erfahrung dankbar


    Achja; das Amt darf gar nicht wissen, dass ich mich momentan hier auffhalte -da andere Stadt.

    Mein Bewährungshelfer meinte, dass wenn ich meine Wohnung kündige und denen sage, "zum XX.XX.XXXX ziehe ich nach XX weil Freundein schwanger" sollte das Ummeldet etc kein Problem sein bzw stellen die mir keine Steine in den Weg.


    Ist mein erstes Baby..ich hoffe inständig dass es gesund zur Welt kommt.

    Alles andere ist mir eigentlich egal!

    Nur die Frau macht sich halt Sorgen wegen Geld etc pp deswegen versuch ich alles mitzuehmen was geht.

    Manche würden dies vermutlich als dreist ansehen aber des mir egal. Gibt ganz andere Parteien...


    Ist ja nicht so dass ich nie gearbeitet hätte. Im Gegenteil, bin nur in einem Teufelskreis gelandet, in dem ich mich "wohl" fühlte.

    Jetzt hab ich aber wieder einen Sinn im Leben gefunden (bzw gezeugt :-D)


    Danke für Eure Hilfe

    Fragender

  • Dein Text liest sich furchtbar. Du willst dir alles einverleiben. Hallo geht es noch? Du hast ein Kind gezeugt. Jetzt solltest du sehen, dass du einen Job bekommst und dein Leben mit Kind und Freundin auf die Reihe bekommst. Du solltest deinem Kind ein Vorbild sein. Tipps oder Antworten bekommst du von mir keine, weil ich deinen Text unmöglich finde.

  • Wer sagt, dass die Wohnung deiner Freundin zu teuer ist, das Jobcenter? Wenn sie schwanger ist, wird die Bedarfsgemeinschaft um eine Person erweitert, möglicherweise erübrigt sich das dann auch. Ebenso wäre dies der Fall, wenn du einziehst (was keine Probleme geben sollte, da es praktisch eine Familienzusammenführueng wäre).

    Was kann meine Freundin alles für Zuschüsse/Hilfe beantragen? (Sie bezieht auch ALG II)

    Sie wird ab der 13. SSW einen Mehrbedarf für Schwangere erhalten können und zudem Erstausstattung für die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes.

    Wenn ich direkt die Vaterschaft annehme, hat sie dann weniger Ansprüche weil das Amt dann erstmal mich zur Kasse bitten wird?

    Wenn das Kind da ist, bist du unterhaltspflichtig sowohl für das Kind als auch mit Betreuungsunterhalt für die Mutter (wenn ihr das Kind nicht gemeinsam betreut). Das Jobcenter wird also schon nachfragen, wer der Vater ist. Wenn deine Freundin dich nicht benennt, muss Unterhaltsvorschuss fließen, der auf das Bürgergeld angerechnet wird. Aber gleichzeitig baust du Schulden in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf, da das Jugendamt dies dann irgendwann bei dir später zurückfordern wird. Zusätzlich würde deine Freundin Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende haben, wenn ihr das Kind nicht gemiensam versorgt.

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