Bürgergeld Antrag und Disposchulden

  • Guten Tag,

    Ich bin 27 Jahre alt und leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen mein Studium abbrechen und werde nun Bürgergeld beantragen. Bisher wurde ich von meinen Eltern unterstützt, doch beenden diese jetzt meine Unterstützung.

    Soweit habe ich mich informiert und ich erfülle alle Bedingungen um Bürgergeld berechtigt zu sein. Jedoch bin ich aktuell fast 500 Euro im Dispokredit und meine Frage wäre, in wieweit ich die Möglichkeit bekomme diesen abzubauen? Der Regelsatz würde ja dazu führen, dass ich mich monatlich neu verschulden müsste.

  • Wie Tamar schon sagte, die Möglichkeiten kann dir eine Schuldnerberatung aufzeigen. Beim Bürgergeld wird der Dispokredit nicht berücksichtigt, es gibt also kein zusätzliches Geld vom Jobcenter, um die Schulden zu tilgen.

  • Hm, ein P-Konto hat auch Nachteile, wenn das also nicht wirklich geboten ist und bislang nur die 500 aus dem Dispo im Raume stehen, dann würde ich vielleicht zuerst mit der Bank sprechen. Den Disporahmen werden die vermutlich eh bald streichen, wenn die sehen, woher zukünftig das Geld kommt...

    Sollten die sich bei einer Ratenabzahlung bei vernünftigen Zinsen quer stellen, ist die Schuldnerberatung vielleicht eine gute Wahl (hatte ich noch nie eine in Anspruch genommen), jedoch kann man natürlich auch selbst sich quer stellen.

    Konto bei einer anderen Bank eröffnen und die bisherige Kündigen (was früher oder später eh von der Bank selbst gemacht wird) und dann mal schaun, was passiert. Das führt möglicherweise zu ner verpflichteten Abgabe der Vermögensauskunft, aber wo nix ist, kann auch nix geholt werden. Üblicherweise überlegt man sich vorher, ob man einen 30-Jahre-Titel erzwingen will für lächerliche 500 Euro (aus Bankensicht).

    Auch bei anderen Schulden in dieser Höhe sollte man sich von Mahnungen und amtsgerichtlichen Mahnschreiben nicht übermäßig beeindrucken lassen. Wie es so schön heißt, dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen überlegt sich halt auch jede Firma zweimal, ob sie dann einen Gerichtstermin bezahlen möchte für einen Titel, der eh nie eingelöst werden kann...

    Aber Vorsicht natürlich!!! Nutzt man diese Vorgehensweise um Geld auszugeben, von dem man selbst WEISS, dass man nicht hat, wäre das als Betrug (o.ä.) strafbar natürlich!
    Anders hingegen halt bei bestehenden Schulden, die man plötzlich durch veränderte Umstände nicht mehr (oder nicht mehr so leicht) leisten kann.

  • Wenn Du nur 500 Euro im Dispo bist, ist Dein Problem noch recht überschaubar.

    Falls Du gar keine Rücklagen haben solltest, kommt halt jeden Monat der Regelbedarf und die übrigen Leistungen auf das Konto.

    Da Du von dem Geld leben musst, mag das Konto im Verlauf des Monats auch wieder ins Minus gehen, aber das ist doch besser als jetzt. Dadurch werden nur die Dispozinsen reduziert, die Du insgesamt zahlst.

    Niemand hindert Dich, durch sparsames Verhalten die 500 Euro Monat für Monat abzutragen. Ein paar Euro weniger ausgeben, als Du vom Jobcenter bekommst und schon reduzieren sich die Schulden.

    Du kannst auch einen Job annehmen. Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit gibt es beim Jobcenter Freibeträge.

  • Naja Schorch, für jemanden, der von den 500 Euro einen ganzen Monat lang leben muss, ist das wirklich sehr viel Geld. Ich würde das Problem von peterecker halt nicht ganz so trivial sehen.

    Sofern sich an der Situations nichts ändert stimmt es schon. Jeden Monat wird der Dispo annähernd genullt. Aber er rutscht halt auch immer wieder rein. Würde es gehen, jeden Monat 50 Euro den Dispo zu verringern, dauert es trotzdem noch quasi ein ganzes Jahr, bis der Dispo abgetragen ist. (Zinsen nicht vergessen... das sind gerne mal 10 bis 20 %).

    Klar könnte peterecker vielleicht arbeiten gehen, wenn er jedoch sein Studium abbrechen musste aus gesundheitlichen Gründen ist Arbeitengehen vielleicht auch gar nicht so einfach. Spekulierend wird er auch vor dem Studium möglicherweise noch nicht einmal einen Beruf gelernt haben (?).
    Freibetrag ist so grob 100 € im Monat. Alles darüber würde dann vom Amt einbehalten.

    Mit den 100 Euro (z.B. geringfügig beschäftigt) wäre dann nach knapp 6 Monaten Schluss.

    Bleibt halt als großer unbekannter die Bank. Und die kann "von jetzt auf gleich" den Dispo sperren. Dann wäre im "Idealfalle" der Dispo mit der Zahlung des Amtes ausgeglichen, der Dispo gesperrt und peterecker muss einen Monat von Luft leben.

  • @MartinRT,

    ich verstehe, dass Du helfen möchtest, gebe aber Eines zu Bedenken: Ich habe leider keine Zeit, die Fehler in Deinen Beiträgen zu korrigieren und es ist leider darin Einiges unrichtige daran, schon was die harten Fakten angeht.

  • naja, ein wenig konkreter solltest du schon werden, wenn du sowas behauptest.

  • Die Aussage zum Freibetrag ist nicht in dem Sinne falsch, sondern stark vereinfacht. Die Prozentregelungen der Staffelung sind wohl hier eher unwichtig. Außerdem war das weniger an peterecker gerichtet.

    Mit "Schluss" meine ich schlicht: Wenn man annimmt, das der Regelsatz zum Leben reicht, könnte er durch einen Job Geld dazuverdienen. Darf aber halt nicht alles verdiente behalten. Angenommen habe ich also, er kann zusätzlich 100 Euro für die Abzahlung des Dispo verdienen, wären das immer noch 5 Monate + die angefallenen Zinsen. Ich habe aufgerundet auf 6 Monate. Vielleicht bleiben ja einen Monat auch mal nur 80 € übrig für die Abzahlung.

    Ich fand es von Schorsch halt recht verharmlost. Für jemanden, der nix hat, sind 500 € eben doch sehr viel. Und ein "paar Euro" machen aus dem Dispo eben eine sehr lange Zeit und Zinsen für einen Dispo sind eben in aller Regel außergewöhnlich hoch, denn ein Dispokredit ist vom Wesen etwas, um kurzfristige Engpässe zu überwinden. Bei Privatleuten BEISPIELSWEISE eine Anschaffung die mehr kostet, als auf dem Konto Guthaben ist, aber dann mit dem nächsten Gehalt wieder ausgeglichen werden kann.

  • Ich fand es von Schorsch halt recht verharmlost.

    Der TE hat nach Möglichkeiten gefragt. Und vom Bürgergeld "anzusparen" oder einen Job aufzunehmen, sind solche Möglichkeiten. Ich sehe auch keine Verharmlosungen. Dagegen sind deine kruden Berechnungen eher nicht zielführend.

    Allein schon dieses

    Wenn man annimmt, das der Regelsatz zum Leben reicht, könnte er durch einen Job Geld dazuverdienen. Darf aber halt nicht alles verdiente behalten.

    ist doch völliger Nonsens. Man darf den kompletten Lohn behalten. Niemand nimmt auch nur einen Cent davon weg. Insofern sind deine Beiträge irreführend.

  • Um zumindest das Thema mit den Freibeträgen beim Hinzuverdienst aufzulösen:

    - 100€ vom Zuverdienst sind grundsätzlich anrechnungsfrei
    - 20% zwischen 100 und 520€ anrechnungsfrei (max. 84€)
    - 30% zwischen 520 und 1.000€ anrechnungsfrei (max. 144€)
    - 10% zwischen 1.000 und 1.200 anrechnungsfrei (max. 20€)

    Wer einem Minijob nachgeht und die Grenze von 538€ voll ausreizt, kann von diesem Hinzuverdienst 190€ zusätzlich zum Bürgergeld behalten, siehe auch https://www.buergergeld.org/news/buergerge…anrechnung-538/

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