Krankengeld - Bürgergeld Aufstockung und Fragen zur Arbeitsfähigkeit

  • Hallo,

    Ich bin seit knapp 3 Monaten krank geschrieben und erhalte jetzt seit kurzem ein Krankengeld von etwa 800€ netto. Da ich damit nicht einmal meine Miete zahlen kann, muss ich nun aufstockend Bürgergeld beantragen.

    Jetzt aber folgende Frage im Antrag:
    "Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben. "

    Wenn ich diese Frage mich "Nein" beantworte, wird mein Antrag sofort abgelehnt. Eigentlich bin ich ja noch krank geschrieben und bin nicht in der Lage, "regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben".

    Was mache ich nun genau?

  • Die Regelungen zur Erwerbsunfähigkeit sind so ausgestaltet, dass bis zu 6 Monaten kein Problem sind, wenn man davon ausgeht, dass du dann wieder in der Lage bist, 3 Stunden und mehr täglich zu arbeiten.

  • Das bedeutet, ich kann jetzt "Ja" ankreuzen, obwohl ich zurzeit nicht in der Lage bin, aber davon ausgehe, dass ich nach den 6 Monaten dazu in der Lage bin?

  • Krankengeld ist doch ungefähr 90% des Netto? Wenn es, zu niedrig ist für die Miete, wie konntest du bisher deinen Lebensunterhalt bestreiten? Viel höher ist ja Lohn dann auch nicht.


    Kannst du vielleicht mal Zahlen nennen? Brutto/Nettolohn und kalendertägliches Krankengeld?

  • Ich habe vorher in Teilzeit gearbeitet und bin dann durch Überstunden auf mein "normales" Gehalt gekommen. Jetzt wird mein Krankengeld natürlich nur auf mein Basis Teilzeitgehalt angerechnet.

  • Und in der Teilzeit hast du Überstunden gemacht. Also kann es eben nicht stimmen.


    Außerdem muss man sich auch fragen, wie du deine Wohnung mit dem Teilzeitlohn halten willst, der ja nunmal auch nicht viel höher als das Krankengeld ist.


    Wenn du vielleicht mal Zahlen nennen könntest?

  • Kurzfassung:

    Die Frage meint die allgemeine Leistungsfähigkeit aber nicht Einschränkungen aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung.

    Der Text der Frage ist unglücklich formuliert. Sinnvoll ist es dennoch, der Behörde in einem separaten Anschreiben mitzuteilen, dass man aktuell erkrankt ist.

    Hinsichtlich der Krankengeldzahlungen: Es ist nicht selten, dass Krankenkassen Überstunden kategorisch nicht berücksichtigen. Das ist allerdings v.a. dann möglicherweise falsch, wenn regelmäßig Überstunden angefallen sind. Denn regelmäßige Überstunden sind im Krankengeld zu berücksichtigen.

  • Zitat

    Und in der Teilzeit hast du Überstunden gemacht. Also kann es eben nicht stimmen.


    Außerdem muss man sich auch fragen, wie du deine Wohnung mit dem Teilzeitlohn halten willst, der ja nunmal auch nicht viel höher als das Krankengeld ist.


    Wenn du vielleicht mal Zahlen nennen könntest?

    Erstmal danke für den Hinweis mit den Überstunden. Ich werde morgen einmal bei der Krankenkasse genaueres erfragen.

    Ich bin von Vollzeit in das Teilzeitmodell gewechselt und habe gerade einmal einen Monat (samt Überstunden) gearbeitet, bevor ich krank geworden bin. Die Überstunden stehen allerdings noch immer aus, da die Buchhaltung die Eintragung verpeilt hat und dann bin ich eben krank geworden.

    Ich frage mich vielmehr, ob das Krankengeld nicht eigentlich auf den Durchschnitt der ganzen letzten 12 Monate angerechnet werden müsste, wovon ich 11 Monate in Vollzeit gearbeitet habe.

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