Die Tochter (wohnt in einer WG und bekommt kein Bafög) beendet in zwei Wochen ihr Studium. Vermutlich wird sie im Oktober eine feste Arbeitsstelle antreten. Bei der Arbeitsagentur hat sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Daraufhin erhielt sie einen Vorsprechtermin Dieser war heute.
Die wohl sehr unfreundliche Sachbearbeiterin sagte ihr barsch, das sie sich eine Arbeitsstelle suchen solle. Z.B. in der Gastronomie gäbe es genug. Den Antrag soll sie zurücknehmen bzw. wieder mitnehmen. Dazu drückte sie ihr sieben Jobangebote von Gastronomiebetrieben in die Hand, da könne sie sich ja melden.
Völlig konsterniert kam sie zurück in ihre WG. Zudem hat sie körperliche Probleme mit der Wirbelsäule.
Hat sie keinen Anspruch auf Bürgergeld?