Studium - Kein Bafög und Bürgergeld Antrag abgelehnt

  • Die Tochter (wohnt in einer WG und bekommt kein Bafög) beendet in zwei Wochen ihr Studium. Vermutlich wird sie im Oktober eine feste Arbeitsstelle antreten. Bei der Arbeitsagentur hat sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Daraufhin erhielt sie einen Vorsprechtermin Dieser war heute.

    Die wohl sehr unfreundliche Sachbearbeiterin sagte ihr barsch, das sie sich eine Arbeitsstelle suchen solle. Z.B. in der Gastronomie gäbe es genug. Den Antrag soll sie zurücknehmen bzw. wieder mitnehmen. Dazu drückte sie ihr sieben Jobangebote von Gastronomiebetrieben in die Hand, da könne sie sich ja melden.

    Völlig konsterniert kam sie zurück in ihre WG. Zudem hat sie körperliche Probleme mit der Wirbelsäule.

    Hat sie keinen Anspruch auf Bürgergeld?

  • Wenn sie studiert, macht sie eine Ausbildung, die dem Grunde nach Bafög förderungsfähig ist, daher besteht aktuell kein Bürgergeld Anspruch. Ob sie tatsächlich auch BAföG erhält, ist unerheblich, es kommt alleine darauf an, dass das Studium förderungsfähig ist. Wenn sie das Studium beendet, ist die nicht mehr in einer mit BAföG förderungsfähigen Ausbildung und könnte dann Bürgergeld beantragen, wenn sie hilfebedürftig ist.

    Was hat denn die Sachbearbeiterin gesagt, warum sie den Antrag zurücknehmen soll?

  • Ganz einfach - weil sie ja arbeiten gehen könne. In der Gastro, sofort, da gäbe es genug zu tun. DAS WAR DIE AUSSAGE. Und das sie den Antrag zurück ziehen soll - den hat sie dann auch wieder mitgenommen. Und weiß jetzt auch nicht, wie sie ihr Leben in 14 Tagen, nach Beendigung des Studiums und bis zum Jobantritt - finanzieren soll?

    Die Sachbearbeiterin will/ wird den Antrag wohl nicht annehmen...

    Gibt es Beratungsstellen für solche Fälle, Studenten:innen nach dem Studium?

  • Die Sachbearbeiterin hat kein Wahlrecht, ob sie den Antrag annehmen will oder nicht, sie muss ihn annehmen. Wenn kein Anspruch bestehen sollte, erfolgt ein Ablehnungsbescheid. Der Antrag muss aber vom Jobcenter bearbeitet werden.

  • Und wie soll man auf die Mitgabe der "Arbeitsangebote" reagieren? Ist man verpflichtet direkt mit den "potentiellen Arbeitgebern" Kontakt aufzunehmen oder kann man das erst einmal ignorieren und den Bescheid abwarten?

  • Nach Masterstudium in der Regelstudienzeit seien ihr zwei Wochen Urlaub gegönnt. Sie hat sich ihr Studium mit vielen Nebenjobs und Unterhalt der Eltern mühsam erarbeitet. Bafög gab es nie, weil hart an der Grenze. Arbeitgeber haben kein Interesse sie für 2 Monate einzustellen.

    Aber gut zu wissen, was man machen muss, oder auch nicht machen muss...

  • Mit Verlaub: Das ist doch nur dummes Gelaber. Juli und August sind Feriensaison. Da stellen Horden an Arbeitgebern "nur für 2 Monate" ein.

    Darüber hinaus: Zum Unterhaltsanspruch gehört auch die Finanzierung einer Übergangsphase zur Jobsuche nach dem Studium.

    Und wenn das Studium nun mit "vielen Nebenjobs" finanziert wurde, dann bedeutet das auch, das offensichtlich Berufserfahrung in derartigen Nebenjobs vorhanden ist.

    Bürgergeld ist vieles, aber kein Anspruch auf "Urlaub aus der Staatskasse".

  • Nach Masterstudium in der Regelstudienzeit seien ihr zwei Wochen Urlaub gegönnt.

    Gerne doch. Es macht dir dann sicher nichts aus, ihr den Urlaub zu finanzieren.


    Sie hat sich ihr Studium mit vielen Nebenjobs und Unterhalt der Eltern mühsam erarbeitet.

    Das machen viele junge Menschen so.


    Arbeitgeber haben kein Interesse sie für 2 Monate einzustellen.

    Deine hellseherischen Fähigkeiten hast du dir wann und wo erworben? Ansonsten halte ich das für ein recht falsches Gerücht.

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