Wohngeldnachzahlung als Einkommen bei Bedarfsgemeinschaft

  • Guten Abend,

    Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich dieses Thema hier richtig eingeordnet habe.

    In unserem Fall geht es um die Anrechnung einer Nachzahlung von Wohngeld (02/2024) als Einkommen bei Bügergeldbezug. Wie ich hier bereits vielfach gelesen habe, ist das einfach so. Jetzt ergibt sich aber eine Problematik bei der verteilten Anrechnung auf die folgenden 6 Monate (6x390€) Wohngeld wurde für eine Haushaltsgemeinschaft gezahlt, die im Bürgergeld auch eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben. Nun ist jedoch eine Person aus dem Bezug zum 04/2024 herausgefallen, da sie ein Studium angefangen hat und BAföG bezieht. Trotzdem wurde ab 04/2024 jeden Monat 390€ für den Rest der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen im Bürgergeldbescheid berücksichtigt. Ist dies rechtens? Müsste nicht auch hier das Wohngeldeinkommen einen fiktiven Anteil für die nicht mehr im Bezug stehende Person berücksichtigen? Sie muss ja immer noch Miete zahlen…

    Danke und Grüße!

    Jo

  • Da wohngeldberechtigt nur einer der Mieter ist (§ 3 Absatz 1 und 3 WoGG), ist das Wohngeld eigentlich dessen Einkommen, das im Rahmen der Bedarfsanteilsmethode auf den Rest der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt wird.

  • Danke für die Info!

    Ich glaub ich bin verwirrt…

    Das BAföG wird ja in der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen gewertet und verteilt, aber der Anteil der Nachzahlung des Wohngeldes der BAföG-beziehenden Person (Bedarfsanteilsmethode) wird nur dem Rest der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet. Habe ich das so richtig verstanden?

  • Das Bafög sollte grds. nur der Person zugeordnet sein, für die es bewilligt wurde.

    Falls es sich um eine Familie handelt und die Wohngeldzahlung ging an eines der Elternteile, sollte sie grds. auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt werden.

  • Hallo,

    Glaub ich nicht. Wenn, dann das Kindergeld. Aber nicht das Bafög. Den Bescheid möchte ich sehen.

    Sind wohl leider nicht die ersten denen das passiert. Nur das bei uns zusätzlich die Problematik der Anrechnung der Nachzahlung dazu kommt…

    ALG II Bedarfsgemeinschaft mit BaföG - Forum
    Diskussion 'ALG II Bedarfsgemeinschaft mit BaföG', aus Studis Online-Forum 'BAföG-Forum (allgemeine Fragen)'
    www.studis-online.de

    Wieso sollte man sich sowas ausdenken?

    Denke aber, dass die Regeln wohl in diesen Fällen einfach zu viele Bereiche überschneiden und deshalb wohl so schwierig zu bewerten sind…

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!