Guten Abend,
Ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich dieses Thema hier richtig eingeordnet habe.
In unserem Fall geht es um die Anrechnung einer Nachzahlung von Wohngeld (02/2024) als Einkommen bei Bügergeldbezug. Wie ich hier bereits vielfach gelesen habe, ist das einfach so. Jetzt ergibt sich aber eine Problematik bei der verteilten Anrechnung auf die folgenden 6 Monate (6x390€) Wohngeld wurde für eine Haushaltsgemeinschaft gezahlt, die im Bürgergeld auch eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben. Nun ist jedoch eine Person aus dem Bezug zum 04/2024 herausgefallen, da sie ein Studium angefangen hat und BAföG bezieht. Trotzdem wurde ab 04/2024 jeden Monat 390€ für den Rest der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen im Bürgergeldbescheid berücksichtigt. Ist dies rechtens? Müsste nicht auch hier das Wohngeldeinkommen einen fiktiven Anteil für die nicht mehr im Bezug stehende Person berücksichtigen? Sie muss ja immer noch Miete zahlen…
Danke und Grüße!
Jo