Anrechnung erworbenes Vermögen

  • Hallo,

    Ich suche hier mal kurz einen Rat.

    Mein Bruder bezieht seit Januar diesen Jahres Bürgergeld und ist seit Jahren arbeitslos. Er hat bisher in einer Immobilie gewohnt, die wir beide als Erbe erhalten haben. Leider ist mein Bruder gesundheitlich nicht in der Lage die Immobilie weiterhin zu halten. Daher müssen wir diese verkaufen.

    Er hat inzwischen auch schon eine kleine 1 Raum Wohnung gemietet.

    Wenn jetzt die Immobilie verkauft wird, hat er ja eine gewisse Summe x die er ja dann auf seinem Konto hat. Hat er dann überhaupt noch Anspruch auf Bürgergeld?
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.


    LG Michaela

  • Also mich würde jetzt auch interessieren, was das JC bis dato dazu sagt. Wenn er im laufenden Leistungsbezug ist, müssen sich ja aufgrund Umzug in die Mietwohnung die Unterkunftskosten eklatant erhöht haben, da im Eigentum nur Betriebskosten angefallen sind. Hat das Jobcenter seine Zusicherung zum Umzug gegeben? Warum ist die Immobilie nicht zu halten?


    Ansonsten hat er bis Ende des Jahres ein Vermögen von 40.000 Euro frei, danach 15.000 Euro. Solange er aber nicht mehr in dem Eigentum wohnt, kann er Bürgergeld nur als Darlehen erhalten, da im SGB II nur eine selbstbewohnte Immobilie geschützt ist.

  • Danke für eure Rückmeldung. Das Jobcenter weiß von der Immobilie. Die Wohnung würde er zum 1.07. beziehen. Ich kann aber nicht sagen was genau das Jobcenter zahlt. Sie dachten das das Grundstück schon verkauft wäre. Ist es aber noch nicht. Er hat keine Rücklagen und man muss jetzt einiges reparieren. Wenn er dann aufgrund des Vermögens kein Geld erhalten sollte, muss er sich dann selber Renten und Krankenversichern? LG Michaela

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