Bürgergeldantrag noch nicht abgegeben wegen Krankheit

  • Hallo ihr Lieben,

    ich vermute dass ich ein riesenproblem habe. Ich muss Ende Juni aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen. Habe vor einiger Zeit einen Bürgergeldantrag gestellt, diesen aber noch nicht abgegeben.

    Außerdem benötige ich Umzugskostenbeihilfe und eine Erstausstattung. Ich lebe alleine bin arbeitslos. Ich habe zwei Kinder welche mich regelmäßig besuchen kommen.

    Ich habe noch keine Wohnung, habe noch keinen Abgabetermin.

    Die allergrößte Dringlichkeit, eine Wohnung bis Ende Juni.

    Nun meine Frage: besteht die Möglichkeit, einer geeignete Wohnung anzumieten, ohne Wohnberechtigungsschein und ohne bewilligten Antrag?

    Weitere Frage: gibt es eine Möglichkeit, die aktuelle Situation zu beschleunigen?

    Viele Grüße Martin

  • Ohne das böse zu meinen; Wenn Du sagst, Du hast einen Antrag gestellt, aber noch nicht abgegeben... dann hast Du den Antrag eben noch NICHT gestellt... Mag kleinkarriert klingen, im Zweifel hilft es aber, Irrtümer und blöde Nachfragen zu vermeiden...

    Auf jeden Fall solltest Du den Antrag mal wirklich schnellstens stellen! Das geht auch sehr gut online. Das ist ohnehin eine gute Sache, da ist das Einreichen von Unterlagen schnell und unkompliziert erledigt und im Amt geht es auch schneller. Also: Schnell registrieren und den Antrag online einreichen (spart auch das "hinfahren", um Anträge abzugeben oder Porto.

    Der Wohnberechtigungsschein (WBS) hat nur indirekt etwas mit dem Antrag auf Bügergeld zu tun. Gegenüber der Behörde, die den WBS ausstellt, musst Du halt nachweisen, dass Du entsprechend wenig oder kein Einkommen hast, dann wird er Dir auch ausgestellt.

    Dabei kannst Du den Vorgang beschleunigen, indem Du Dir eine Wohnung suchst und - ich nenn das jetzt mal eine Absichtserklärung - von dem Vermieterbekommst, sobald der WBS vorliegt, den Mietvertrag zu Unterschreiben. Anders ausgedrückt: Liegt eine konkrete Möglichkeit vor, eine Wohnung auch wirklich zu bekommen, sobald der WBS vorliegt, sollte das bei vielen zuständigen Behörden für eine sehr beschleunigte Bearbeitung sorgen.
    Was dann die Kosten für Wohnung etc. angeht: Rückwirkend werden für das Bürgergeld wohl keine Kosten übernommen. Jedoch aber wird - nach Feststellung der Berechtigung zum Erhalt von Bürgergeld - diese Durchaus rückwirkend ab Antragstellung gezahlt. D.H. halt (wie im ersten Satz erwähnt), der Antrag muss schon bei der Arbeitsangentur eingegangen sein!!!


    Antrag auf Umzugshilfe oder Erstausstattung kann dann formlos eben auch online gestellt werden. Eine Wohnung wirst Du Dir jedoch dennoch selbst suchen müssen.

  • Ich muss Ende Juni aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen.

    Warum?


    Habe vor einiger Zeit einen Bürgergeldantrag gestellt, diesen aber noch nicht abgegeben.

    Wann genau? Und warum noch nicht abgegeben? Wovon lebst du? Wie bist du krankenversichert?


    Außerdem benötige ich Umzugskostenbeihilfe und eine Erstausstattung.

    Warum Erstausstattung? Lebst du derzeit in einer leeren Wohnung?


    besteht die Möglichkeit, einer geeignete Wohnung anzumieten, ohne Wohnberechtigungsschein und ohne bewilligten Antrag?

    Wenn du sie + Kaution und Co. bezahlen kannst..


    gibt es eine Möglichkeit, die aktuelle Situation zu beschleunigen?

    Welche Situation? Wohnungssuche? Arbeitssuche? Antragstellung? Umgang mit den Kindern?


    Fakt ist: Ohne Antragsabgabe wird sich beim Bürgergeld über kurz oder lang gar nichts ergeben. Außer vielleicht einem Versagungsbescheid.

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